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AHO Aktuell - 16.09.2002

Landkreis Leer: Auftriebsbedingungen für den Galliviehmarkt geändert


Leer. Die amtstierärztlichen Bedingungen für einen Viehauftrieb beim
Leeraner
Gallimarkt sind noch kurzfristig geändert worden. Es bleibt dabei, dass alle
Rinder aufgetrieben werden dürfen, die zweimal im Abstand von mindestens
vier Wochen gegen BHV1 geimpft wurden. Dabei soll die zweite Impfung
beim Gallimarkt zwei Wochen zurückliegen. Zusätzlich werden nun nach
Mitteilung des Veterinäramtes auch solche Rinder zugelassen, die mindestens
14 Tage und höchsten 30 Tage vor dem Gallimarkt nur einmal gegen BHV1
geimpft worden sind. Für diese Tiere sind zusätzlich zwei Bedingungen zu
erfüllen.

Zum einen ist eine amtliche Bescheinigung erforderlich, wonach der
Herkunftsbestand nach der BHV1-Verordnung in den letzten sieben Monaten
mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das Virus der BHV1-Infektion
untersucht wurde. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass die Impfung
der Rinder im aufnehmenden Bestand nach den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers vervollständigt wird.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer weist aus seuchenhygienischen
Gründen zusätzlich noch auf zwei wichtige Punkte hin: Alle aufgetriebenen
Rinder verlieren ihren Status "BHV1-frei". Weiter dürfen alle aufgetriebenen
Rinder nicht in BHV1-freie Bestände eingestellt werden und auch nicht in
solche, die sich in einem Sanierungsverfahren befinden

 



 

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