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AHO Aktuell - 12.09.2002
EuGH: Leistungsförderer-Verbot ist rechtmässig
Luxemburg (aho) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner
Entscheidung vom 11.09.2002 das 1998 vom Europäischen Rat verhängte
Verbot der antibiotischen Leistungsförderer Virginiamycin, Zink-
Bacitracin, Spiramycin und Tylosinphosphat bestätigt. "Obwohl das
Bestehen eines Zusammenhangs zwischen der Verwendung bestimmter
Antibiotika als Zusatzstoffe und der Entwicklung einer Resistenz
gegen diese Produkte beim Menschen ungewiss ist, ist das Verbot
der betreffenden Produkte im Hinblick auf den Schutz der
öffentlichen Gesundheit keine unverhältnismäßige Maßnahme", teilte
das EuGH in einer Pressemitteilung mit.
Weitere Details zur Entscheidung finden Sie auf den Seiten des EuGH
EuGH - PRESSEMITTEILUNG N. 71/02 vom
11. September 2002
Urteile des Gerichts erster Instanz in den Rechtssachen T-13/99 und T-70/99
Pfizer Animal Health/Rat und Alpharma/Rat
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