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AHO Aktuell - 30.08.2002

Viehmärkte: Rinder und Geflügel müssen rechtzeitig geimpft werden


Leer (aho) - Die größte Veranstaltung in Ostfriesland ist der alljährlich
im Oktober stattfindende und weit über die Grenzen Ostfrieslands bekannte
Gallimarkt. Jedes Jahr werden während seiner Dauer von fünf Tagen über
500.000 Besucher erwartet. Zum Gallimarkt gehört auch der gleichzeitig
stattfindende größte Viehmarkt Deutschlands.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Leer weist zu diesem Anlaß mit
Nachdruck darauf hin, dass alle aufgetriebenen Rinder zweimal im Abstand
von vier Wochen gegen BHV1 (Bovines Herpesvirus 1 / IBR/IPV) geimpft sein
müssen. Die zweite Impfung muss spätestens 14 Tage vor dem Auftrieb
erfolgt sein.

Die Impfung ist beim Auftrieb durch eine tierärztliche Bescheinigung
nachzuweisen. Nicht nachweislich geimpfte Rinder werden zurückgewiesen
und können nicht auf dem Gallimarkt vermarktet werden.

Da die Zeit drängt, sollten alle für den Gallimarkt vorgesehenen Rinder
umgehend geimpft werden, empfiehlt das Veterinäramt. Die Kosten der im
Zusammenhang mit der Vermarktung entstehenden Impfungen werden nicht
von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
übernommen.

Zum Verkauf oder zur Ausstellung vorgesehenes Geflügel (Hühner und
Truthühner) muss ebenfalls nachweislich (Impfbescheinigung) gegen die
atypische Geflügelpest (ND) schutzgeimpft sein. Nicht geimpftes Geflügel
darf nicht zugelassen werden.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass das Veterinäramt verpflichtet
ist, alle Maßnahmen durch Kontrollen sicherzustellen.
 



 

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