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AHO Aktuell - 30.08.2002

Streptomycin weiterhin für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen


Brüssel (aho) - Mit der Verordnung 1530/2002 EG vom 27.08.2002 veröffentlicht
im Amtsblatt der EG vom 28.08.2002 L230/3 wurden die Antibiotika Dihydro-
streptomycin und Streptomycin in Annex I der MRLVO aufgenommen und dürfen
deshalb weiterhin zur Behandlung von Rindern, Schafen und Schweinen eingesetzt
werden. Ebenso wurde ein Rückstandshöchstwert für den nicht-steroidalen
entzündungshemmenden Wirkstoff Meloxicam für die Behandlung von Pferden
festgelegt.

Altrenogest wurde in Annex III der MRLVO bis 01.01.2005 aufgenommen.

Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 1530/2002 DER KOMMISSION
vom 27. August 2002 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung
(EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens
für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in
Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs.
 



 

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