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AHO Aktuell - 13.08.2002

ND: Jetzt 118 Bestände in Dänemark betroffen +++ Bestände umgehend melden


Kiel (aho) - Die atypische Geflügelpest (ND / Newcastle-Krankheit) in
Dänemark Ist inzwischen in 118 dänischen Geflügelbeständen ausgebrochen
(Stand: 12. August). Dänemark hat Beobachtungs- und Sperrgebiete um die
Bestände eingerichtet, die nach Schleswig-Holstein hineinreichen. Hier
zu Lande ist die für den Menschen ungefährliche Krankheit bisher nicht
festgestellt worden.

Die Beobachtungsgebiete (zehn Kilometer um einen betroffenen
Bestand) reichen im Norden Schleswig-Holsteins über den gesamten
Grenzverlauf von West nach Ost. Folgende Regionen sind betroffen:
In Nordfriesland von West nach Ost: vom Hindenburgdamm zum Ort
Klanxbüll-Nordhörn, Bevertoft, Gemeinde Neukirchen, südlich von
Haidburg zur Straße Leck-Lexgaard nach Karlum, nördlich des
Staatsforstes Karlum, Gemeinde Boverstedt bis zur Kreisgrenze
Schleswig-Flensburg.

Im Kreis Schleswig-Flensburg sind folgende Orte zum
Beobachtungsgebiet erklärt: Wesby, Holt, Medelby Jardelund (ohne
Sperrgebiet), Osterby, Wallsbüll, Handewitt (nördlich der K 79 in
östlicher Richtung bis zur Stadtgrenze der Stadt Flensburg), Harrislee,
Stadt Flensburg, Wees, Munkbrarup, Stadt Glücksburg, Ringsberg und
Langballig. Darüber hinaus sind folgende Gebiete zum Sperrgebiet
erklärt worden: die Gemeinde Böxlund und Jardelund (nördlich des
Waldgebietes; in östlicher Richtung über Luxemburg bis zur dänischen
Grenze).

Im Sperrgebiet hat jeder Besitzer sein Geflügel in geschlossenen
Ställen abzusondern. Geflügel oder Bruteier dürfen nicht aus dem
Bestand verbracht werden. Auf öffentlichen und privaten Wegen darf
Geflügel nicht befördert werden. Geflügelausstellungen und -märkte
sind nicht erlaubt. Dung und flüssige Abgänge dürfen nicht aus dem
Sperrgebiet gebracht werden. Die Besitzer sind verpflichtet, ihren
Bestand mit Standort, Art und Größe beim Kreisveterinäramt
anzugeben. Die Einschränkungen gelten seit heute für 21 Tage. Für
das Beobachtungsgebiet gelten ähnliche Einschränkungen für die Dauer
von 30 Tagen.
 



 

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