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AHO Aktuell - 13.08.2002

Baden-Württemberg: Appell zur Bekämpfung der Wildschweinepest


Stuttgart (aho) - Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
von Baden-Württemberg hat die Jäger im Lande dringend gebeten, die
Bekämpfung der Wildschweinepest zu unterstützen. Dies sei vor allem
wegen des anhaltenden Seuchengeschehens im angrenzenden Bundesland
Rheinland-Pfalz und in Frankreich notwendig. Das Ministerium nannte
einen Katalog von Punkten der von den Jägern beachtet werden sollte.

Schwarzwild, insbesondere Frischlinge und Überläufer sollten in Baden-
Württemberg noch intensiver bejagt werden. Treten Tiere mit
verdächtigen Krankheitserscheinungen auf muss sofort das zuständige
Veterinäramt informiert werden. Bei Fallwild und Unfallwild ist der
Fundort dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Der Tierkörper
sollte ungeöffnet zur Untersuchung an die Untersuchungsämter des
Landes gebracht werden.

Wichtig sei auch, so das Ministerium, dass eine ausreichende Zahl
an Blutproben eingesandt werde, damit das Probenkontingent im
landesweiten Überwachungsprogramm erfüllt werde. Die Probeeinheiten
mit Begleitschein, Merkblatt, und Versandtasche gibt es bei den
Kreisjagdämtern oder den Veterinärämtern. Insbesondere in den
Landkreisen Ortenau, Rastatt, Karlsruhe, Rhein-Neckar und den
Stadtkreisen Baden-Baden, Karlsruhe und Mannheim muss Schwarzwild
noch intensiver bejagt werden. Möglichst viele Blutproben sollten
aus diesen Landkreisen zur Untersuchung gebracht werden.

Die Jäger sollten außerdem darauf achten, dass keine Schlacht- und
Küchenabfälle verfüttert werden. Aus seuchenhygienischen Gründen
ist dies verboten. Auf die davon ausgehende hohe Infektionsgefahr
müsse besonders hingewiesen werden. Die Kraftfuttermenge an
Kirrungen und Ablenkfütterungen sollte auf das Notwendigste
beschränkt werden. Landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung
dürfen nicht mit benutzter Jagdkleidung betreten werden.

Bei einem Jagdaufenthalt in Rheinland Pfalz sollte in den
schweinepestreglementierten Gebieten,
insbesondere in den Landkreisen Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Südliche
Weinstraße und Südwestpfalz nicht gejagt werden. In diesen reglementierten
Gebieten von Rheinland-Pfalz erlegtes Schwarzwild kann erst nachdem der
Untersuchungsbefund vorliegt vermarktet werden. Die Vermarktung sollte möglichst
regional erfolgen. Tierkörper oder Tierkörperteile von Wildschweinen dürfen nicht
in schweinehaltende Betriebe gebracht werden. Der Aufbruch der erlegten Tiere
muss in Rheinland-Pfalz über die Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden.
Nach der Jagd in Rheinland Pfalz sind unbedingt die Jagdkleidung, das Schuhwerk,
die Geräte, und Tierkörpertransportwannen zu reinigen und zu desinfizieren.
Außerdem sollte davon nichts in schweinehaltende Betriebe gebracht werden.
Aktuelle Informationen sind bei den Veterinärämtern in Rheinland-Pfalz zu
erhalten.
 



 

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