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AHO Aktuell - 12.08.2002

Schweiz: Nitrofurane in tierischen Lebensmitteln aus China gefunden


Bern (aho) - Aufgrund neuer Untersuchungsmethoden können heute nicht nur
Rückstände von Antibiotika der Gruppe der Nitrofurane, sondern auch ihre
Abbauprodukte nachgewiesen werden. Bei ersten Überprüfungen mit der neuen
Methode wurden auch in der Schweiz in einigen Proben von aus China
importierten Geflügelprodukten Nitrofuran-Abbauprodukte gefunden. Wie das
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz heute in Bern mitteilte, haben
die zuständigen Behörden die erforderlichen Massnahmen ergriffen.

Im Februar und März dieses Jahres wurden in der EU Rückstände von
Nitrofuranen in Meeresfrüchten und Geflügelfleisch aus Südostasien und
Südamerika gefunden. Inzwischen sind Kontrollen für Erzeugnisse aus
Südostasien und aus weiteren Ländern durchgeführt worden. Es wurden neue
Untersuchungsmethoden entwickelt, welche neben den äusserst kurzlebigen
Ausgangssubstanzen - den Nitrofuranen - auch deren längerlebige Abbauprodukte
erfassen können, die ebenfalls als problematisch eingeschätzt werden.

Die neue Untersuchungsmethode wird in der Schweiz zur Zeit eingeführt.
Aufgrund erster positiver Resultate aus der Selbstkontrolle der
Lebensmittelindustrie haben die Behörden verschiedene Proben von
Geflügelfleischprodukten mit der neuen Methode untersuchen lassen.
Dabei wurden Nitrofuran-Abbauprodukte in Produkten mit Geflügelfleisch
aus mehreren chinesischen Schlachtbetrieben festgestellt; die Stichproben
aus anderen Ländern (Deutschland, Frankreich, Ungarn) waren negativ.
Aufgrund dieser Resultate wurden die betroffenen Betriebe gesperrt; weitere
Untersuchungen werden zeigen, ob sich das Problem auf China bzw. auf Geflügel
beschränkt.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Gesundheit
(BAG) haben die Importeure informiert und aufgefordert, dafür zu sorgen,
dass die betroffene Ware nicht in den Verkehr gelangt. Der kantonale
Vollzug wird diese Massnahmen stichprobeweise überprüfen, die Analyse-
kapazitäten für die neue Methode schaffen und die amtlichen Kontrollen
auf dem Gebiet der Nitrofurane und ihrer Abbauprodukte verstärken. Das
BAG führt auf den 13. August 2002 einen Grenzwert für Nitrofurane und
deren Abbauprodukte ein. Die Bundesämter werden bei Vorliegen neuer
Erkenntnisse wieder informieren.

Nitrofurane sind Antibiotika, die in der Humanmedizin kurzzeitig
therapeutisch verwendet werden. Da sie aber in Langzeit-Versuchen mit
Labortieren zu Erbgutschädigungen und Tumoren geführt haben, ist ihr
Einsatz bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in der Schweiz
und in den nach der Schweiz exportierenden Ländern verboten.
 



 

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