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AHO Aktuell - 08.08.2002

Bösartige Faulbrut der Bienen jetzt auch in Leverkusen


Stadt Leverkusen - Die bösartige oder auch amerikanische Faulbrut genannt ist
eine für den Menschen ungefährliche anzeigepflichtige Tierseuche der Bienen.
Die bösartige Faulbrut ist eine bakterielle Infektion. Sie wird durch das
sporenbildende Bakterium "Bacillus larvae" hervorgerufen. Dieses liegt in zwei
Formen vor: der Vermehrungsform, dem Stäbchen, und der Dauerform, der Spore.
Sporen sind sehr widerstandsfähig und können leicht übertragen werden. Nur die
Sporen sind infektiös und nur Bienenmaden (Brut) können angesteckt werden.

Befallen wird die Brut, während die Bienen selbst nicht erkranken. Die
Bienenbrut wird angesteckt, wenn sie verunreinigtes Futter aufnimmt. Die
Sporen keimen im Darm der Larve aus. Sie vermehren sich mit der Folge, dass
die Made abstirbt.

Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Volkes schnell aus. Es kann aber
sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes
führt. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann durch fremde Bienen
geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und
sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen. Außerdem ist die Seuche
auch durch den Imker durch infizierte Geräte übertragbar.

Die Krankheit ist anfangs schwer erkennbar. Zu achten ist zunächst auf
eingefallene Zelldeckel der Brutwaben, die nicht nur bei Faulbrut auftreten.
Eine frische Infektion zeigt sich durch kaffeebraune fadenziehende
Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes. Später trocknet die schleimige Masse
zu einem bräunlichen-schwarzen Schorf ein In zwei Bienenständen in Leverkusen
Lützenkirchen und Quettingen wurde der Ausbruch der bösartigen Faulbrut durch
das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Bienenseuchensachverständigen
amtlich festgestellt. Daher wurden in den letzten Wochen zahlreiche
Bienenstände untersucht und Proben gezogen. Als weitere Maßnahme wurde um die
Ausbruchsherde für die Bienenhalter ein Sperrgebiet gebildet. Das Sperrgebiet
umfasst weite Teile der Stadtteile Quettingen, Lützenkirchen und Steinbüchel
und wird im Rahmen einer Tierseuchenverordnung amtlich bekannt gegeben.
Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf
bösartige Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen.

Jeder Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder sein Vertreter ist
verpflichtet, zur Durchführung von diesbezüglichen Untersuchungen die
erforderliche Hilfe zu leisten. Hierzu gehört auch die Anzeige des Besitzes
von Bienenvölkern in dem genannten Sperrbezirk. Anzeigestelle ist das
Veterinäramt der Stadt Leverkusen, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen
(Telefon Nr. 0214/406-3901).
 



 

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