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AHO Aktuell - 08.08.2002

ND: Impfpflicht beachten +++ Geldbuße bis 25.000 Euro möglich


Schwerin (aho) - Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern
Landwirtschaftsminister weist im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Newcastle-
Krankheit (ND / atypische Geflügelpest) in Dänemark darauf hin, dass es eine
Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände gegen diese Krankheit gibt.

Besitzer von Hühner- und Truthühnerbeständen werden deshalb aufgefordert,
dieser Impfpflicht dringend nachzukommen, damit diese Geflügelbestände
ausreichend gegen die hochvirulente, anzeigepflichtige Tierseuche geschützt
sind.

Lücken in der Impfdecke erhöhen die Gefahr einer Erregereinschleppung und
haben im Ereignisfall hohe Tierverluste zur Folge.

Tierbesitzer, die der Impfpflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungs-
widrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Darüber hinaus kann dieses Versäumnis im Falle des Ausbruchs dieser Tierseuche
in einem Bestand zum Versagen der Entschädigungsleistung durch die
Tierseuchenkasse führen.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus fordert alle Halter von Hühnern und
Truthühnern auf, kurzfristig Kontakt zu einer Tierarztpraxis aufzunehmen,
sofern der Impfung bisher nicht nachgekommen wurde. Von den Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern wird die Einhaltung der Impfpflicht zurzeit
verstärkt kontrolliert.

Da der Virus durch infizierte Tiere und Schlachtabfälle, aber auch durch
Personen und Geräte übertragen werden kann, sollte jeder Besitzer von Hühner-
und Truthühnerbeständen auf äußerste Sauberkeit achten und die Übertragungs-
möglichkeiten gering halten.
 



 

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