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AHO Aktuell - 08.08.2002

Tierschutz-Chaos II: 15 Ziegen eingeschläfert


Darmstadt-Dieburg (aho) - Das Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
hat fünfzehn Ziegen aus dem Bestand eines "Gnadenbrothofs" im Odenwald
einschläfern lassen. Die Tötung erfolgte auf Anordnung des Amtsgerichts
Darmstadt, um den Kreaturen, die sich aufgrund schwerster irreparabler
Erkrankungen kaum noch bewegen konnten und offensichtlich unter starken
Schmerzen litten, weitere Qualen zu ersparen. Die Halterin hatte zwar
versucht, juristisch dagegen vorzugehen, ein entsprechender Antrag wurde
jedoch vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel zurückgewiesen.

Wie berichtet, hatte das Veterinäramt Ende Juli insgesamt 133 Ziegen
gegen den massiven Widerstand der Besitzerin beschlagnahmt. Bei ärztlichen
Untersuchungen erwies sich, dass alle Tiere an der so genannten Moderhinke
leiden. Klauen und Gelenke sind teilweise höchstgradig deformiert und
entzündet, so dass manche Tiere nicht mehr aufstehen und nur noch auf dem
Boden entlang rutschen können. Die Behörde führt die Gesundheitsschäden auf
mangelhafte Pflege zurück. Im Labor wurde inzwischen auch die Ursache von
zunächst unklaren Hautveränderungen ermittelt: Es handelt sich um die durch
Milben verursachte "Räude". Und nicht nur äußerlich sind die Tiere von
Parasiten befallen. Fachleute des Staatlichen Untersuchungsamts in Gießen
entdeckten bei der Sektion der eingeschläferten Ziegen Lungenwürmer. Die
verbliebenen Ziegen werden jetzt entsprechend behandelt, um möglichst viele
von ihnen zu retten und die Voraussetzungen für ein wenigstens einigermaßen
artgemäßes Leben zu schaffen.

Das Veterinäramt wird bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die
Betreiberin des Gnadenbrothofs Strafanzeige erstatten und gleichzeitig ein
gerichtliches Verbot der Tierhaltung beantragen. Auf dem strafrechtlichen
Weg hofft die Behörde, eher und schneller eine Entscheidung herbeiführen
zu können als mit einem Verwaltungsverfahren, das erfahrungsgemäß sehr
lang dauern kann. Seit Jahren bereits sind die Missstände auf dem Betrieb
den Amtstierärzten ein Dorn im Auge. Ihre Ratschläge wurden jedoch nicht
angenommen, Ermahnungen, schriftliche Verfügungen mit Zwangsgeldandrohungen
regelmäßig angefochten. Entsprechend mussten jeweils Fristen und Urteile
bis zur höchsten Instanz abgewartet werden. Die Wegnahme der Ziegen hatte
erst mit einem Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden können.
 



 

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