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AHO Aktuell - 06.08.2002

Veterinäramt Leer weist auf Impfpflicht für Hühner und Truthühner hin


Leer (aho) - Auf die Impfpflicht für Hühner und Truthühner (Puten) weist
das Veterinäramt des Landkreises Leer in einer Pressemitteilung mit
Nachdruck hin. Anlass ist die sogenannte "Newcastle-Krankheit", eine
atypische Geflügelpest bei Hühnern und Truthühnern, die in Geflügel-
beständen in Dänemark ausgebrochen ist. Bisher sind dort 65 Ausbrüche der
hochansteckenden und für Hühnervögel sehr gefährlichen, anzeige-
pflichtigen Tierseuche festgestellt worden.

Jeder Hühner- und Putenhalter ist verpflichtet, seine Tiere durch einen
praktizierenden Tierarzt impfen und in regelmäßigen Abständen nachimpfen
lassen, so wie es die Empfehlungen der Impfhersteller vorsehen. Das gilt
auch für Kleinstbestände, also auch für denjenigen, der nur ein Huhn oder
eine Pute hält. Wenn Tiere noch nicht oder nicht ausreichend geimpft
sind, muss das umgehend nachgeholt werden.

Bei einem Ausbruch der Krankheit kann die Europäische Union langfristige
Handelsbeschränkungen erlassen. Eine Vermarktung des Geflügels wäre dann
kaum noch möglich. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht ist eine Ordnungs-
widrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Wenn es wegen einer
fehlenden Impfung zur Verbreitung der Tierseuche kommt, kann dies sogar
ein Strafverfahren und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
 



 

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