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AHO Aktuell - 03.08.2002

Newcastle Krankheit: Der Handel mit ungeimpftem Geflügel ist verboten!


Meppen (aho) - Nachdem in Dänemark die gefürchtete Newcastle Krankheit
(Atypische Geflügelpest) aufgetreten ist, erinnert auch der Landkreis
Emsland alle Geflügelhalter an die bestehende Impflicht gegen die
Krankheit. "Aufgrund der hohen Geflügelzahl in den 13 Millionen
Mastplätzen kann die Seuche im Emsland großen wirtschaftlichen Schaden
anrichten", so der Erste Kreisrat Reinhard Winter. Bei einem Ausbruch
der Krankheit könnte die Europäische Union langfristige Handels-
beschränkungen für den ganzen Landkreis erlassen. Die Vermarktung des
Geflügels wäre dann kaum noch möglich. Hühner oder Truthühner dürfen
in einen Geflügelbestand oder auf Geflügelmärkte oder Geflügelschauen
nur verbracht werden, wenn an Hand einer tierärztlichen Bescheinigung
die regelmäßige Impfung des Herkunftsbestandes nachgewiesen werden kann.
Der Handel mit ungeimpften Tieren ist verboten.

Die Impfpflicht bestehe auch für Kleinstbestände, so Winter. Im Zweifel
sollten sich die Tierhalter mit einem praktizierenden Tierarzt oder mit
dem Veterinäramt in Verbindung setzen.
 



 

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