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AHO Aktuell - 02.08.2002

ND in Dänemark: Sperrgebiet reicht bis nach Nordfriesland hinein


Kiel (aho) - In der dänischen Gemeinde Saed Mark, etwa zwei Kilometer
von der deutschen Grenze entfernt, ist in einem Geflügelbestand die
Newcastle-Krankheit (ND), auch atypische Geflügelpest genannt,
amtlich festgestellt worden. Das Sperrgebiet in einem Umkreis von drei
Kilometer und das Beobachtungsgebiet in einem Umkreis von zehn
Kilometer um das dänische Seuchengehöft erstreckt sich auf deutscher
Seite bis in den Landkreis Nordfriesland hinein. Der dänische
Veterinärdienst hat zugesichert, dass zurzeit kein lebendes Geflügel in
andere Mitgliedsstaaten verbracht oder in Drittlandstaaten exportiert
wird.

Die für den Menschen ungefährliche Krankheit hat
schleswig-holsteinisches Geflügel bisher nicht erreicht.

Im Sperr- und Beobachtungsgebiet müssen sich alle Geflügelhalter
unverzüglich unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes der Tiere
sowie der Größe des Bestandes beim zuständigen Veterinäramt
melden.

Wegen der akuten Seuchengefahr in Dänemark fordert das
Landwirtschaftsministerium alle - auch nichtgewerbliche - Halter von
Hühnern- und Truthühnerbeständen auf, der gesetzlich
vorgeschriebenen Impfverpflichtung - sofern noch nicht geschehen -
unverzüglich nachzukommen. Im Falle einer Seuchenfeststellung
haben die Tierhalter nur Anspruch auf eine Entschädigung getöteter
Tiere, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. der Impfpflicht,
nachgekommen sind.

Im Sperrgebiet gelten für die Dauer von 21 Tagen Beschränkungen: für
den Handel mit Geflügel und Bruteiern, es dürfen keine
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen
durchgeführt werden. Das Geflügel muss außerdem in den Ställen
abgesondert werden.

Aus dem Beobachtungsgebiet dürfen während der ersten 15 Tage kein
Geflügel und für die Dauer von 30 Tagen keine Bruteier und
Geflügeldung oder -gülle verbracht werden. Die dänischen
Veterinärbehörden haben wegen der großen Zahl an
Newcastle-Krankheitsausbrüchen ganze Regionen wie z. B. Südjütland
zu einem Beobachtungsgebiet erklärt.

Das Bundesverbraucherministerium hat Dänemark aufgefordert,
umgehend Angaben zu Lieferungen von Zucht- und Nutzgeflügel sowie
Bruteiern aus Beständen zu machen, die in den vergangenen 30 Tagen
vor Ausbruch der Krankheit nach Deutschland geliefert wurden und in
deren Herkunftsbeständen später Newcastle ausgebrochen ist oder
epidemiologische Zusammenhänge zu Newcastle-Herden bestehen.

Der Verlauf des Sperr- und Beobachtungsgebietes auf deutscher Seite
im Einzelnen:
Sperrgebiet: Norden: dänische Grenze, Westen: die K 106 bis zum
Schnittpunkt Hungerburg, nordöstlicher Waldrand Flugplatz Aventoft,
Süden: Hof Haasberg, Osten: Verlauf der B5 bis zur dänischen Grenze.

Beobachtungsgebiet: Norden: dänische Grenze; Westen: Dreisprung,
Brunottenkoogsdeich, Fegetasch, Dammhusum; Süden: Holm,
Dreihardergotteskoogstrom; Osten: Lexgaard, Schießstand Westre,
Grenzstraße Berbekshof, dänische Grenze (ausgenommen
Sperrgebiet).
 



 

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