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AHO Aktuell - 31.07.2002

11. AMG-Novelle: Keine Abgabe von Arzneimittelvormischungen an Landwirte


Berlin / Leipzig (aho) - Mit Inkrafttreten der am 21. Juni 2002 verabschiedeten
11. AMG-Novelle (Elftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes) dürfen
Tierärzte dann keine Arzneimittelvormischungen mehr an Landwirte zur
Behandlung von Tieren auf den Höfen abgeben. Arzneimittel, die nur den Status
"Arzneimittelvormischung" haben, dürfen dann nur noch in Mischfutterwerken zu
Fütterungsarzneimitteln verarbeitet werden. Dies betonen Professor Ungemach
und Dr. Ottilie vom Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der
Universität Leipzig in einer Veröffentlichung, die im Deutschen Tierärzteblatt
(8/2002) veröffentlicht werden soll. Betroffen sind so bekannte Produkte wie
Ivomec Premix, Lincospectin Premix, Albiotic Premix, Apralan G 100, Tiamutin
10% und Econor.

Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln werden den Landwirten seit
Anfang des Jahres ein erhöhter Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent in Rechnung
gestellt. Die Produktionsmenge von Fütterungsarzneimittel hatte sich nach
Informationen führender Mischfutterhersteller daraufhin "halbiert". Es wird
deshalb erwartet, dass die Tierärzte auf andere Arzneimittel "zur oralen
Verabreichung" oder "zum Eingeben" ausweichen, um die Tiere zeitnah auf den
Betrieben arzneilich zu versorgen.

Mit dem Inkrafttreten des 11. AMG-Novelle wird Ende diesen Jahres gerechnet,
da zur Zeit noch "redaktionelle Ungenauigkeiten" im Gesetz ausgebügelt werden,
was einige Wochen in Anspruch nimmt. Das Gesetz war im "Eilverfahren" durch
den Bundestag gebracht worden. Danach wird das Gesetz vom Bundespräsidenten
Rau unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
 



 

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