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AHO Aktuell - 29.07.2002

Schweiz: Futtermittelkontrolle erfaßt mehr Betriebe


Posieux (RAP) - Die Eidgenössische Forschungsanstalt für
Nutztiere (RAP) verstärkte im ersten Halbjahr 2002 die
Futtermittelkontrollen bezüglich Tiermehl-Verunreinigungen.
Die Beanstandungen blieben im Rahmen des Vorjahres. Mit
einem breit angelegten Untersuchungsprogramm soll den
Ursachen der Verunreinigungen mit Tiermehlen auf den
Grund gegangen werden.

In der ersten Jahreshälfte 2002 hat die amtliche
Futtermittelkontrolle der RAP insgesamt 626 Proben aus 222
Betrieben untersucht. Die meisten Futtermittelproben waren in
Ordnung oder wiesen nur kleine Fehler auf, wie etwa eine
unkorrekte oder fehlende Angabe auf der Etikette. Zu
kostenpflichtigen Beanstandungen, wie zum Beispiel zu tiefe
Rohproteingehalte in der analysierten Probe, kam es in 16
Prozent der untersuchten Proben. In vier Fällen musste
Strafanzeige wegen schwerwiegender Fehler eingereicht werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein zu hoher Zink-Gehalt im
Ferkelfutter festgestellt wird. Die beanstandeten Proben liegen
damit im Rahmen des Vorjahres.

Nur vereinzelt Tiermehl-Verunreinigungen

Seit der Schaffung der BSE-Einheit des Bundes im letzten Jahr
wurde die Futtermittelkontrolle erweitert. In den ersten sechs
Monaten im 2002 hat die RAP bereits 567 Proben aus 180
Betrieben auf tierische Verunreinigungen kontrolliert (Vorjahr: 707
Proben aus 242 Betrieben in 12 Monaten). In 3 Prozent der
untersuchten Proben fand die RAP Spuren von Tiermehlen.
In einem seit November 2001 laufenden breit angelegten
Untersuchungsprogramm "Getreidesammelstellen und Mühlen"
geht die RAP, zusammen mit den Bundesämtern für
Veterinärwesen und Gesundheit, den Ursachen der
Tiermehl-Verunreinigungen auf den Grund. Erste Resultate wurden
in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Juni 2002 publiziert.

Keine GVO-Proben beanstandet

Die RAP hat insgesamt 117 Proben auf gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) untersucht, davon waren 20 Einzel- und 97
Mischfuttermittel. Einzelfuttermittel müssen im Interesse des
Täuschungsschutzes als GVO deklariert werden, wenn der
GVO-Anteil 3 Prozent übersteigt. Für Mischfuttermittel beträgt
dieser Wert 2 Prozent. Die im ersten Quartal 2002 untersuchten
Futtermittel waren mit einer Ausnahme alle unter den
Deklarationslimiten. Die Probe mit dem höheren GVO-Gehalt war
als solche korrekt deklariert.
 



 

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