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AHO Aktuell - 29.07.2002

Lebensmittel-Monitoring 2000 dokumentiert geringfügige Belastung


Berlin (BgVV) - Während die Zahl der Lebensmittelskandale in den Medien
nicht abreißt und das Verbrauchervertrauen nahezu täglich auf eine neue
Probe gestellt wird, zeichnen die Ergebnisse des bundesweiten Lebensmittel-
Monitoring ein sehr viel positiveres Bild von der Qualität der Ware, die
auf dem deutschen Markt angeboten wird. Nur 1,6 Prozent von 4.818 Proben,
die im Jahr 2000 untersucht wurden, enthielten höhere Mengen an uner-
wünschten Stoffen, als erlaubt. Alle anderen Proben waren nicht oder nur
geringfügig mit diesen Substanzen verunreinigt.

Untersucht wurden 23 unterschiedliche Lebensmittel in- und ausländischer
Herkunft auf 180 Einzelstoffe, darunter Rückstände von Pflanzenschutz-
mitteln und deren Metabolite, organische Umweltschadstoffe, Mykotoxine,
Schwermetalle, Nitrat und Benzo(a)pyren. Neben Lebensmitteln tierischer
und pflanzlicher Herkunft bildete Säuglings- und Kleinkindernahrung einen
Schwerpunkt der Untersuchungen. Proben wurden im Handel, aber auch beim
Erzeuger und Importeur gezogen. Die untersuchten Lebensmittel waren frei
von unerwünschten Stoffen oder nur gering belastet. Spezielle Verzehrs-
empfehlungen zum Schutz des Verbrauchers sind nicht erforderlich.
Grundsätzlich sollte die Ernährung jedoch ausgewogen und abwechslungsreich
gestaltet werden.

Neben der routinemäßigen Kontrolle der Lebensmittel durch die amtliche
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer stellt das Monitoring ein
zusätzliches Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucher-
schutzes dar. Im Rahmen des Monitorings werden auf dem deutschen Markt
angebotene Lebensmittel mit dem Ziel untersucht, qualitative und
quantitative Daten über das Vorkommen unerwünschter Stoffe zu erhalten.

Das Lebensmittel-Monitoring ist seit 1995 eine eigenständige Aufgabe der
amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Probenahme und Analyse
erfolgt nach einem vom BgVV entwickelten Probenahmeplan, der repräsentative
Aussagen zur Belastungssituation der deutschen Verbraucher erlaubt.
Organisation, Erfassung und Auswertung der Daten sowie die Information
der Öffentlichkeit über die Ergebnisse sind Aufgaben des BgVV.

Die Stoffauswahl wird von Sachverständigen aus den Ländern, der Biologischen
Bundesanstalt (BBA) und dem BgVV lebensmittelspezifisch getroffen. Dabei
wird eine "legale Anwendung" zugrunde gelegt. Bei Pflanzenschutzmitteln wird
also beispielsweise auf Stoffe untersucht, die für die Anwendung bei den im
Monitoring enthaltenen Lebensmitteln auch zugelassen sind und deshalb
potentiell Rückstände bilden können. Unberücksichtigt bleiben im Monitoring
dagegen Stoffe, die seit vielen Jahren nicht mehr zugelassen sind und die
damit nur über eine illegale Anwendung zu Rückständen führen könnten, wie
dies zum Beispiel bei Nitrofen der Fall war. Von der amtlichen Lebensmittel-
überwachung außerhalb des Monitoring durchgeführte Einzeluntersuchungen haben
dieses Vorgehen bestätigt: 1.373 Untersuchungen von pflanzlichen
Lebensmitteln auf Nitrofen fielen im Jahr 2000 negativ aus.

Ergebnisse der Untersuchungen im Einzelnen:


· In der überwiegenden Zahl der Proben wurden entweder keine oder nur Spuren
von Verunreinigungen gefunden.

· In 1,6 Prozent der Proben überschritten die Gehalte an unerwünschten Stoffen
die gesetzlichen Höchstmengen.

· Auffällig waren dabei Gurken: In 10,7 Prozent der Proben waren die
Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel überschritten. Gurken sollten deshalb
vor dem Verzehr bzw. der Zubereitung gründlich gewaschen oder geschält werden.

· Säuglings- und Kleinkindernahrung, für die besonders restriktive
Höchstmengenregelungen gelten, waren praktisch frei von unerwünschten Stoffen.
Nur Obstbrei war vereinzelt unbedeutend kontaminiert.

· Mit Ausnahme von Chinakohl waren die Gehalte an Nitrat in den untersuchten
Lebensmitteln gering.

· Sonnenblumenkerne und Erdnüsse waren mit Cadmium belastet.

· Erdnüsse fielen durch erhöhte Aflatoxingehalte auf.

· Während die Höchstmenge für Benzo(a)pyren in Schinken weitestgehend
eingehalten wurde, konnte Benzo(a)pyren in über der Hälfte der Olivenölproben
nachgewiesen werden - allerdings meist in geringen Konzentrationen.

· Lachs enthielt Blei, Cadmium und Quecksilber, alle unerwünschten Stoffe


Die detaillierten Untersuchungsergebnisse enthält der Bericht über das
Lebensmittel-Monitoring 2000. Er kann gegen eine Schutzgebühr von 5€ schriftlich
bei der Pressestelle des BgVV angefordert oder als pdf-Datei
(58 Seiten)
eingesehen werden.

Das bislang vom BgVV wahrgenommene Lebensmittel-Monitoring wird nach Inkraft-
treten des Gesetzes zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
weitergeführt.
 



 

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