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AHO Aktuell - 26.07.2002

Geflügelpest in Dänemark: Impfpflicht beachten!


Kiel (aho) - Die atypische Geflügelpest oder auch Newcastle-Krankheit
genannt, ist in zwei Legehennenbeständen auf der dänischen Halbinsel
Jütland in den Kreisen Vejle und Nordjylland ausgebrochen. In der Nähe
der deutsch-dänischen Grenze auf dänischem Gebiet gibt es weitere
Verdachtsfälle. Die deutschen Geflügelhalter, insbesondere im
Grenzgebiet, sind sehr besorgt und fürchten um die Gesundheit ihrer
Tiere.

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bereits
der Verdacht auf diese Geflügelkrankheit muss von Tierhaltern und
Tierärzten dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. Neben den
üblichen Maßnahmen, die ein Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr zu beachten hat (wie etwa Absonderung erkrankter
Tiere, keine Marktbeschickungen, keine Zukäufe, Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen, keine fremden Personen in den Stall
lassen) weist das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein auf
die Impfpflicht der Geflügelhalter hin. Danach hat jeder Besitzer eines
Hühner- oder Truthühnerbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt
Regelmäßig gegen Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.

Die Krankheit wird durch ein Paramyxovirus verursacht und ist
außerordentlich ansteckend für Hühner und Truthühner, aber auch für
Fasane, Rebhühner und Wachteln, in seltenen Fällen auch für
Wassergeflügel und Wildgeflügel. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt
über die Atmungsluft und über Kontakte, etwa im Stall, auf
Geflügelmärkten oder Transporten sowie über Nahrungsaufnahme.

Neben plötzlichen Todesfällen zeigen erkrankte Tiere Fieber bis 43
Grad Celsius, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, Durst,
gesträubtes Gefieder, Durchblutungsstörungen mit häufig dunkler
Verfärbung des Kammes, Atemnot, Niesen, Röcheln,
Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Innerhalb
von fünf Tagen nach Ausbruch der Krankheit sterben viele Tiere.

Hochansteckende Viruskrankheiten, wie die Newcastle-Krankheit sind
ohne Impfung des Geflügels nicht wirksam zu bekämpfen. Nur der
ausreichende Impfschutz aller Einzelbestände, auch kleiner Bestände,
bietet einen wirksamen Schutz für die Gesamtpopulation der Hühner
und Truthühner in Deutschland und verhindert eine Einschleppung der
gefährlichen Geflügelseuche nach Deutschland.
 



 

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