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AHO Aktuell - 26.07.2002

Impfstoff-Verordnung soll geändert werden


(ZDS) - Impfung ist vorbeugender Gesundheitsschutz, sowohl in der
Human- wie auch in der Tiermedizin. Durch Impfungen kann der
Medikamenteneinsatz drastisch reduziert werden. Im Humanbereich
übernehmen daher in der Regel die Krankenkassen die Impfkosten. In
der Tierhaltung ist das anders. Handelt es sich nicht um staatlich
angeordnete Impfmaßnahmen, muß der Tierhalter für die Kosten
aufkommen.

Die Impfungen dürfen gemäß Tierimpfstoff-Verordnung aus dem Jahre
1993 grundsätzlich nur von Tierärzten durchgeführt werden. Ausnahmen
sind möglich. Eine Impfung durch den Landwirt darf dann aber nur nach
tierärztlicher Behandlungsanweisung erfolgen. Eine Abgabe von
verschreibungspflichtigen Tierimpfstoffen zur Anwendung durch den
entsprechend qualifizierten Tierhalter - unter Anleitung des
Tierarztes - ist wirtschaftlich sinnvoll und erleichtert die
praktische Anwendung.

Entscheidend für den Erfolg ist neben hygiene- und stalltechnischen
Maßnahmen die konsequente und bestimmungsgemäße Durchführung von
Impfprogrammen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von betreuendem
Tierarzt und Tierhalter ist hierfür unabdingbar. Jetzt liegt die
Information vor, dass die Arbeitsgemeinschaft der leitenden
Veterinärbeamten des Bundes und der Länder (ArgeVet) eine Änderung
der Tierimpfstoff-Verordnung durchsetzen will.

Danach soll die Abgabe von Impfstoffen an Landwirte deutlich erschwert
werden. U.a. wird erwogen, eine Überprüfung des Impferfolges durch
aufwendige serologische Untersuchungen vorzuschreiben und ein eine
zeitlich begrenzte Lagerung zu verbieten.

Sieht man einmal von der Tatsache ab, dass für zahlreiche Krankheiten
Nachweisverfahren zur Bewertung eines Impferfolges schlichtweg nicht
existieren bzw. nicht ausgereift sind, ist zu befürchten, dass
Impfprogramme (als Vorsorgemaßnahme) nur noch in reduziertem
Umfang durchgeführt werden, um Tierarztkosten zu sparen. Hieraus
ergäbe sich das Risiko eines erhöhten Arzneimittelbedarfes für die
spätere Behandlung erkrankter Tiere. Das kann nicht gewollt sein und
ist auch nicht im Interesse eines vorbeugenden Verbraucherschutzes.

Leider ist die betroffene Wirtschaft bislang noch nicht in die Diskussion
einbezogen worden. Es bleibt also nur zu hoffen, dass nicht wieder eine
Neuregelung entsteht, die in ihren Konsequenzen ungenügend geprüft worden
ist und aufgrund überwiegend negativer Effekte keine Umsetzung findet.
 



 

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