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AHO Aktuell - 24.07.2002

Hoher Schadensersatz für an Trichinose erkrankten Landwirt


Koblenz (aho) - Der für Amtshaftungsrecht zuständige 1. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Koblenz hat heute einem Landwirt aus dem Kreis Bitburg-
Prüm Schadensersatz in Höhe von rd. 331.000 Euro zugesprochen. Der Landwirt
war im Jahre 1982 wenige Monate, nachdem er den landwirtschaftlichen Betrieb
von seinen Eltern übernommen hatte, an Trichinose erkrankt, weil er mit
Trichinen verseuchtes Fleisch aus einer Metzgerei zu sich genommen hatte.
Der Trichinenbefall beruhte darauf, dass der mit der Fleisch- und
Trichinenbeschau betraute Tierarzt 21 Schweine ohne Untersuchung auf
Trichinen freigestempelt hatte.

In einem früheren Urteil hatte der Senat dem Kläger bereits Schmerzensgeld
zugesprochen und festgestellt, dass er dem Grunde nach auch einen Anspruch
auf Schadensersatz hat. Der Landkreis und der Kläger stritten nunmehr noch
über die Höhe seines Erwerbsschadens. Diesen bezifferten die Richter des
1. Zivilsenats für die Zeit von 1982 bis Mitte 1998 auf rd. 331.000 Euro,
weil der Kläger infolge der Erkrankung seinen landwirtschaftlichen
Betrieb nicht in dem vorgesehenen und erforderlichen Umfange habe betreiben
können. Insbesondere habe er krankheitsbedingt die geplante Betriebs-
erweiterung auf eine höhere Zahl von Milchkühen nicht vollständig
durchführen können, weshalb ihm erhebliche Einnahmen entgangen seien.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat
der Senat die Revision nicht zugelassen, beide Parteien haben jedoch die
Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.



Aktenzeichen: 1 U 538/91 (24. Juli 2002)
 



 

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