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AHO Aktuell - 23.07.2002

Neue Vorschriften für Lebensmittelüberwachung


Brüssel - Die amtliche Überwachung der Hygiene von Lebensmitteln tierischen
Ursprungs soll durch einen von der Europäischen Kommission angenommenen
Vorschlag neu geregelt werden. Es handelt sich um einen von fünf Vorschlägen
des sogenannten "Hygienepakets", das zu den im Aktionsplan des Weißbuchs zur
Lebensmittelsicherheit aufgeführten Maßnahmen zählt. Der Vorschlag sieht
überarbeitete Bestimmungen über die amtliche Überwachung von frischem Fleisch,
lebenden Muscheln sowie von Milch und Milcherzeugnissen vor. Hauptzweck des
Vorschlags ist die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz
durch bessere Garantien für die Sicherheit von Erzeugnissen tierischen
Ursprungs.

Bezüglich Fleisch sieht der Vorschlag Folgendes vor:

a) er trägt den jüngsten Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses
"Veterinärmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen
Gesundheit" Rechnung, indem er für die Fleischuntersuchung einen
wissenschaftsbasierten Ansatz einführt;

b) er führt einen risikobasierten Ansatz in die Fleischuntersuchung ein,
um den Verbraucher vor allen Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Verzehr
von Fleisch zu schützen;

c) er führt das Konzept "vom Erzeuger zum Verbraucher" in das Fleischunter-
suchungssystem ein und sorgt damit für einen kontinuierlichen Informations-
fluss zwischen der Primärproduktion und dem Schlachthof;

d) er zieht einen klaren Trennstrich zwischen der Verantwortung des
Schlachthofbetreibers und derjenigen der zuständigen Behörden;

e) er bringt die Vorschriften über die Fleischuntersuchung in Übereinstimmung
mit den geplanten EU-Bestimmungen im Bereich der Hygiene, der Zoonosen und
der amtlichen Futter- und Lebensmittelüberwachung.

Im Hinblick auf lebende Muscheln macht der Vorschlag deutlich, was die
zuständige Behörde zur Gewährleistung der Sicherheit tun muss. Hierzu zählt
die Einrichtung eines Überwachungsprogramms für die Erntegebiete zwecks
Prüfung der mikrobiologischen Qualität lebender Muscheln, des Vorhandenseins
toxinerzeugenden Planktons und des Vorhandenseins chemischer Kontaminationen.

Bezüglich Milch und Milchprodukten soll mit dem Vorschlag sichergestellt
werden, dass für den Fall, dass Rohmilch nicht dem geforderten Hygiene-
standard entspricht, Abhilfemaßnahmen auf Betriebsebene ergriffen werden,
und dass Milch, die möglicherweise die menschliche Gesundheit gefährdet,
nicht zum Verzehr ausgeliefert werden darf.

Hintergrund

Das "Hygienepaket" soll die derzeit über 17 Richtlinien verstreuten,
eingehenden und komplexen Hygienebestimmungen bündeln, harmonisieren
und gleichzeitig vereinfachen.

Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen und transparenten Hygienepolitik,
die für sämtliche Lebensmittel und für sämtliche Lebensmittelunternehmen
gilt und effektive Instrumente zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
wie auch zur Bewältigung potenzieller künftiger Lebensmittelkrisen über die
gesamte Lebensmittelherstellungskette hinweg bereitstellt.

Die neuen Hygienebestimmungen stützen sich auf drei Grundprinzipien:

die Einführung des Grundsatzes "vom Erzeuger zum Verbraucher" in die
Hygienepolitik, um eine systematische und umfassende Hygieneregelung für
sämtliche Lebensmittel in allen Sektoren zu schaffen, die die derzeitigen
sektorspezifischen und verstreuten Vorschriften ersetzt;

die Lebensmittelerzeuger sollen die Hauptverantwortung für die Sicherheit
der Lebensmittel übernehmen, und zwar im Wege von Programmen für die
Eigenprüfung und für moderne Verfahren zur Gefährdungskontrolle;

sämtliche Lebensmittelunternehmen sollen registriert werden. Damit wird es
den Überwachungsbehörden ermöglicht, ihre Tätigkeiten besser zu organisieren
und risikobasierte Überwachungssysteme zu entwickeln und zu betreiben.

Die Hygienevorschläge werden im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.
Wenn die geplanten Verordnungen vom Europäischen Parlament und vom Rat
erlassen sind, werden sie die Richtlinie über die Lebensmittelhygiene
(93/43) und die sechzehn produktspezifischen Richtlinien des Rates
ersetzen.
 



 

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