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AHO Aktuell - 12.07.2002

Verschärfte Meldepflichten für Futtermittelunternehmer


Berlin - Als "Rückläufer" aus dem Vermittlungsausschuss passierte beute
das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie zur
Änderung sonstiger Gesetze den Bundesrat. Durch das Gesetz werden
Meldepflichten für Futtermittelunternehmer verschärft und zugleich der
Kreis der Meldepflichtigen erweitert. Zukünftig müssen die zuständigen
Behörden bereits dann informiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht,
dass die Verfütterung eines mit unerwünschten Stoffen belasteten
Futtermittels eine Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit
mit sich bringen kann. Neben Futtermittelunternehmern werden auch Personen,
die für die Überwachung der Hygienebedingungen in den Tierhaltungen
zuständig sind sowie "Verantwortliche der Laboratorien", die Analysen
durchführen, von der verschärften Anzeigepflicht erfasst.

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung
sonstiger Gesetze / Drucksache 613/02 (Beschluss)
 



 

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