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AHO Aktuell - 05.07.2002

Das BgVV zu Medroxyprogesteronazetat in Schweinefleisch


Stellungnahme des BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin) vom 5. Juli 2002

Nach dem BgVV vorliegenden Informationen wurde Schweinen illegal der Wirkstoff
Medroxyprogesteronazetat (MPA) verabreicht. Fleisch, das von diesen Tieren
gewonnen wird, ist deshalb nicht verkehrsfähig.

Bei MPA handelt es sich um ein synthetisch hergestelltes Hormon. Der Wirkstoff
wird zur Klasse der Gestagene gezählt. Gestagene kontrollieren die Einnistung
und Entwicklung des Embryos im Uterus. Wichtigstes natürliches Gestagen ist
das Progesteron, das in den Gelbkörpern (Hund) oder in der Plazenta (Mensch)
gebildet wird. Bei synthetischen Produkten, wie dem MPA, ist diese Wirkung
stärker ausgeprägt als bei natürlichen Hormonen. Über eine Hemmung der
Gonadotropinausschüttung wird damit der Sexualzyklus unterdrückt. MPA ist
sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin als Arzneimittel
zugelassen.

Bei Hunden wird es in Dosierungen von bis zu 5 mg/kg eingesetzt, für die
Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren ist es in Deutschland nicht
zugelassen. Eine gesundheitliche Bewertung möglicher Rückstände in
Lebensmitteln nach zootechnischer Anwendung bei Schafen durch die EU
führte zu dem Ergebnis, dass für MPA aufgrund der Unbedenklichkeit keine
Höchstmenge festgesetzt werden muss. MPA wurde deshalb in Anhang II der
RatsVo 2377/90 aufgenommen. Es wurde ein pharmakologischer No-observed-
effectlevel (NOEL) von 0,03 mg/kg Körpergewicht (KGW) und unter
Einbeziehung eines Sicherheitsfaktors von 100 ein ADI von 18 µg/Tag/60 kg
KGW festgelegt.

In der Humanmedizin wird MPA unter anderem zur Schwangerschaftsverhütung,
aber auch zur unterstützenden Behandlung bei hormonabhängigen Tumoren wie
Mammakarzinomen und Endometriumkarzinomen in Dosierungen von bis zu 1000
mg/Mensch eingesetzt. Als Nebenwirkungen werden in therapeutischen
Dosierungen u. a. Diabetes mellitus, Thromboembolien, Augenschädigungen,
gesteigerter Appetit und zentral dämpfende Wirkungen beobachtet. Bei
Hunden wird außerdem das vermehrte Auftreten von Mammakarzinomen
beschrieben. Da die genannten Nebenwirkungen dosisabhängig sind, muss
eine gesundheitliche Bewertung von Rückständen im Fleisch, das von illegal
behandelten Tieren gewonnen wurde, die nachgewiesenen Rückstandsmengen
und den o.g. ADI-Wert berücksichtigen.

Die Weltgesundheitsorganisation sieht selbst bei jahrelanger therapeutischer
Verabreichung von 3 mg MPA pro kg KGW im Abstand von drei Monaten kein
erhöhtes Risiko für die Entstehung von Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs oder
Krebs der Eierstöcke. Aufgrund der zu erwartenden niedrigen Rückstandmengen
im Fleisch und der Tatsache, dass MPA vergleichsweise schnell ausgeschieden
wird, rechnet dass BgVV nicht mit einer akuten Gesundheitsgefährdung für den
Verbraucher. Eine abschließende Risikobewertung kann allerdings nur nach
Vorliegen konkreter Rückstandsdaten erfolgen.
 



 

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