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AHO Aktuell - 01.07.2002

Bayern: Ermittlungen wegen Tiermehl in Kraftfutter eingestellt


Bonn (DVT) - Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) begrüßt die Einstellung
der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Futtermittelher-
steller und -händler in Bayern wegen Beimischung von Tiermehl in Kraftfutter.
Dadurch werde endlich auch von offizieller Seite Klarheit geschaffen, dass
die Vorwürfe unbegründet sind. Ein wenig Genugtuung empfinde man schon, sagte
Ulrich Niemann, Präsident des DVT. "Diese Entscheidung sowie die dazugehörende
Begründung der Staatsanwaltschaft Kempten unterstreicht unsere Position, die
wir seit Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland gegenüber den Behörden
und der Öffentlichkeit immer wieder vertreten haben."

Nachdem die ersten BSE-Fälle in Bayern aufgetreten waren, bestand nach Ansicht
der Staatsanwaltschaft ein "Anfangsverdacht", der ausreichte, ein Verfahren
gegen unbekannte Futtermittelhersteller zu eröffnen. In der Folge wurden
umfangreiche Futtermitteluntersuchungen bei Tierhaltern, die von BSE-Fällen
betroffen waren, eingeleitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden fast
300 Futtermittelproben untersucht, sowie umfangreiche Aufzeichnungen über
Herkunft der Futtermittel, Verpackung, Transport und die Verfütterung selbst
ausgewertet. Die Ermittlungen hätten jedoch "keinerlei Hinweise auf eine
absichtliche Beimengung von Tiermehl im Kraftfutter" ergeben. In 14 Proben
sollen Spuren tierischer Bestandteile nachgewiesen worden sein, die jedoch
am Rande der Bestimmbarkeitsgrenze lagen. Die Staatsanwaltschaft kommt daher
zum Schluss, dass eine absichtliche Beimischung in derart geringen Mengen
nicht nur technisch viel zu aufwendig, sondern auch wirtschaftlich völlig
unsinnig wäre. Schließlich könne pflanzliches Eiweiß von Wiederkäuern
vollständig verwertet werden und sei wesentlich preisgünstiger als Tiermehl.

"Wir haben immer wieder betont", so Niemann, "dass die deutschen Mischfutter-
hersteller aus genau diesen Gründen bereits lange vor dem Verfütterungsverbot
kein Tiermehl in Wiederkäuerfutter eingesetzt haben".

Auch habe die Staatsanwaltschaft nun ermittelt, dass tierische Bestandteile,
die überhaupt nichts mit Tiermehl zu tun hätten und auch kein Risikomaterial
darstellten, beispielsweise beim Mähen, Dreschen oder auf dem Transportweg
in die Futterausgangsstoffe geraten könnten. "Wir werden - übrigens auch in
anderen Lebensbereichen - immer das Problem haben, dass wir uns als Verbraucher
eine hundertprozentige Rückstandsfreiheit bei unerwünschten und selbstver-
ständlich auch verbotenen Stoffen wünschen, uns die praktischen Gegebenheiten
jedoch ein Schnippchen schlagen", sagte der DVT-Präsident. Er halte es daher
für wichtig, eine sorgfältige, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende
Risikoabwägung bei unerwünschten Stoffen vorzunehmen. Auf dieser Grundlage
gelte es dann vernünftige Grenzwerte festzulegen, die auch in der Praxis
umgesetzt und zweifelsfrei überprüft werden könnten. "Mit pauschalen
Nulltoleranzen ist niemandem geholfen, am wenigsten den Verbrauchern," so
das Fazit von Niemann.
 



 

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