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AHO Aktuell - 27.06.2002

Vermittlungsausschuss empfiehlt Änderungen im Futtermittelgesetz


Bern (aho) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die
Meldepflichten für Futtermittelunternehmer verschärft und zugleich den Kreis
der Meldepflichtigen erweitert. Zukünftig müssen die zuständigen Behörden
bereits dann informiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die
Verfütterung eines mit unerwünschten Stoffen belasteten Futtermittels eine
Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit mit sich bringen kann.
Damit wird die Meldeschwelle gesenkt, denn die derzeit geltende Gesetzes-
fassung sieht vor, dass der Futtermittelunternehmer positive Kenntnis von
einer "schwerwiegenden" Gefahr haben muss. Neben Futtermittelunternehmern
sollen zukünftig auch Personen, die für die Überwachung der Hygiene-
bedingungen in den Tierhaltungen zuständig sind, sowie "Verantwortliche
der Laboratorien, die Analysen durchführen", von der verschärften
Anzeigepflicht erfasst werden.

Mit dem Einigungsvorschlag wird eine EG-Richtlinie vorweg teilweise
umgesetzt.
 



 

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