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AHO Aktuell - 26.06.2002

Schweiz: Tiermehlspuren in Futtermittel- und Lebensmittelmehl


Bern (BVET) - Im Rahmen des Untersuchungsprogrammes "Getreidesammelstellen
und Mühlen" haben die kantonalen Laboratorien zusammen mit Inspektoren der
Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP), Posieux, insgesamt 129 Proben im
Lebensmittel- und 80 Proben im Futtermittelbereich gezogen. In einer
Lebensmittelprobe wurde ein Knochenbruchstück in Halbweissmehl nachgewiesen.
Bei 2 Futtermittelproben wurden ebenfalls Knochenbruchstücke gefunden.
In 5 weiteren Futtermittelproben deuten nachgewiesene Muskelpartikel
auf Verunreinigungen mit Tier- oder Fischmehl hin.

Ausgelöst wurde das Untersuchungsprogramm "Getreidesammelstellen und
Mühlen" im November 2001, als in Futterweizenkleie Verunreinigungen
mit Tiermehl nachgewiesen und im Brotmehl der gleichen Mühle ein
Knochenbruchstück gefunden wurde. Ziel der Untersuchungen ist es,
die Ursachen allfälliger Verunreinigungen mit Tiermehl abzuklären.

In In erster Priorität wurden die Sammelstellen, welche die betroffene
Mühle beliefert haben, sowie die Abnehmer dieser Sammelstellen untersucht.
Dabei handelte es sich um 49 Zuliefer- und Abnehmerbetriebe in 15 Kantonen.
Anlässlich der Kontrollen wurden 80 Futtermittelproben gezogen und
mikroskopisch untersucht. 7 Proben aus 6 Mühlen, die neben Futtermittel auch
Lebensmittelmehle herstellen, enthielten in Weizenfuttermehl und in Kleie
Spuren von Verunreinigungen mit tierischem Material. Kleie ist die Schale
des Getreidekorns und fällt als Nebenprodukt bei der Herstellung von Mehl
an. Bei 2 Futtermittelproben wurden Knochenbruchstücke nachgewiesen. In
5 weiteren Futtermittelproben deuten nachgewiesene Muskelpartikel auf
Verunreinigungen mit Tier- oder Fischmehl hin. Ein generelles
Verfütterungsverbot für tierische Mehle an Nutztiere wurde auf den
1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Die Verfütterung von Fischmehl an Schweine,
Gefügel und Fische ist erlaubt. Die betroffenen Futtermittelchargen wurden
soweit noch vorhanden aus dem Verkehr gezogen und vernichtet. Auf der
Lebensmittelseite wurden 129 Proben aus 40 Betrieben in 11 Kantonen gezogen.
In einer Halbweissmehlprobe aus Weizen wurde ein Knochenbruchstück gefunden.
Die weiteren Untersuchungen an derselben Probe waren negativ.

Die restlichen rund 170 Mehlmühlen der Schweiz, die gleichzeitig
Lebensmittelmehl und Futtermittel produzieren, werden im Rahmen der regulären
amtlichen Futtermittelkontrollen bis Ende 2002 inspiziert und kontrolliert.
Anschliessend kann die Situation der Verunreinigungen mit Tiermehl in
Futtergetreide und Lebensmittelmehl in der Schweiz noch besser beurteilt werden.

Die im Rahmen des Untersuchungsprogramm gefundenen Verunreinigungen können aus
Anlagen zur Förderung, zum Transport und zur Lagerung von Getreide stammen,
die vor dem totalen Fütterungsverbot mit Tiermehlen (1. Januar 2001) in Kontakt
kamen. Alle kontrollierten Betriebe verarbeiten sowohl Inland- wie Importware.
Verunreinigungen mit Fleischknochenmehl durch importierte Futter- und
Lebensmittel können nicht ausgeschlossen werden.

Das Team Futtermittel der BSE-Einheit erarbeitet in Zusammenarbeit mit der
Branche Empfehlungen und führt Informationsveranstaltungen durch, um das
Risiko von Verunreinigungen mit Tiermehl weiter zu vermindern.

Die BSE-Einheit hat die Branchenorganisation "swiss granum" über die
Resultate des Untersuchungsprogrammes informiert. Swiss granum hat im Mai
für die bevorstehende Erntesaison von Getreide Hygienemassnahmen erarbeitet.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
 



 

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