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AHO Aktuell - 25.06.2002

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Kosten der Untersuchungen auf Nitrofen


Schwerin (aho) - Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Kosten der
Futtermittelbeprobung und Untersuchung als auch die Kosten, die im Zusammen-
hang mit der Untersuchung von Lebensmittelproben auf Nitrofen entstanden sind.
Das erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus in Abstimmung mit dem
Finanzministerium heute in Schwerin. Die Landesregierung werde sich aber
bemühen, hierfür den Verursacher in Regress zu nehmen.

Darüber hinaus bietet die Landesregierung landwirtschaftlichen Unternehmen,
die aufgrund der Vorfälle mit Nitrofen Schäden zu verzeichnen haben, ein
Paket von Hilfsmaßnahmen an. Dieses beinhaltet:

1. Umstrukturierungshilfen für Betriebe, die in Liquiditätsschwierigkeiten
geraten sind. Diese können ab sofort bei den jeweiligen Ämtern für
Landwirtschaft unseres Landes Umstrukturierungshilfen nach den Bedingungen
der geltenden Richtlinie beantragen. Geholfen wird in diesen Fällen mit
einem öffentlichen Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem
Zinssatz von 2%.

2. Stundung von Pachtpreiszahlung beim Land und beim Bund

3. Steuerstundung

4.Vorgezogene Auszahlung der Ökoprämie um 14 Tage

5.Die Landesregierung ist bereit, sich an einem Hilfsprogramm des Bundes
finanziell zu beteiligen. Diesbezüglich werden die Länder am Donnerstag
mit dem Bund Gespräche führen.

"Die Futtermittelindustrie wird auf bilateraler Basis Hilfe anbieten.
"Ich habe zu Beginn dieser Woche mit Vertretern der Futtermittelindustrie
gesprochen. Dabei wurde mit versichert, dass mit den betroffenen
Landwirten Einzelgespräche geführt und individuelle Hilfen gewährt
werden", erklärte Landwirtschaftsminister Backhaus heute im Landtag.

In erster Linie müsse aber eindeutig das Verursacherprinzip angewendet
werden. "Die Grundverantwortung muss bei denen liegen, die in der
kontaminierten Halle in Malchin Getreide eingelagert haben. Gegen zwei
Unternehmen wurde deshalb auch Strafantrag gestellt. Ich gehe davon
aus, dass hier schnell ermittelt wird", so Backhaus. Auch Versicherungen
können in dieser Situation durch schnelle Hilfen zur Entlastung beitragen.

Ausgehend von einer Schwachstellenanalyse beteiligt sich Mecklenburg-
Vorpommern jetzt maßgeblich an der Umsetzung von Konsequenzen aus den
vergangenen Wochen. Auf rechtlichem Gebiet gibt es erste Weichenstellungen.
So wird der Vermittlungsausschuss des Bundesrates morgen über wesentliche
Änderungen im Futtermittelgesetz und im Lebensmittel- und Bedarfsgegen-
ständegesetz entscheiden. Demnach soll die Meldepflicht in beiden
Rechtsbereichen deutlich verschärft werden. Erstens wird der Kreis der
Meldepflichtigen erweitert auf Labore und Prüfstellen und alle Personen,
die für die Überwachung der Tierhygienebedingungen zuständig
sind.

Zweitens soll die Auslöseschwelle für staatliches Kontrollhandeln deutlich
abgesenkt werden. "Schon wenn ein Grund zur Annahme besteht, dass ein
Lebensmittel bzw. ein Futtermittel eine Gesundheitsgefährdung für Mensch
oder Tier darstellen kann, ist die zuständige Behörde zu informieren",
erklärt der Minister die neuen gesetzlichen Regelungen.

"Die akute Gefahr durch die Nitrofen ist gebannt. Durch eine zügige
Entsperrung der Betrieben konnten wirtschaftliche Schäden in drastischen
Ausmaß vermieden werden. Beendet ist das Thema Nitrofen aber nicht.
Bislang wurden bei Futtermitteln 569 Proben genommen und 367 untersucht.
Davon waren 21 positiv. Von Lebensmitteln wurden bislang 275 Proben
gezogen und 217 untersucht. Davon waren 17 positiv. Wir werden alle
noch ausstehenden Ergebnisse analysieren, weil wir auch davon
Rückschlüsse auf mögliche Kontaminierungspunkte und Verursacher ziehen
können."
 



 

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