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AHO Aktuell - 21.06.2002

Bundesrat stimmt der Änderung des Tierarzneimittelrechtes zu


Berlin - Der Bundesrat hat heute in seiner Sitzung dem Gesetz zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes zugestimmt und auf Empfehlung seines Agrarausschusses mit
einer Entschließung die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, auf der
Grundlage von Vorschlägen des Bundesrates die tierarzneimittelrechtlichen
Vorschriften neu zu ordnen. Der Bundesrat hält die vom Deutschen Bundestag
verabschiedeten Regelungen jedoch für noch nicht ausreichend, um einen
angemessenen vorsorgenden Verbraucherschutz - insbesondere vor dem Hintergrund
der zunehmenden Antibiotika-Resistenz - zu gewährleisten.

Nach Auffassung des Bundesrates ermöglicht es auch die Nichtberücksichtigung
des Erlaubnisverfahrens zum Führen einer tierärztlichen Hausapotheke den
Ländern beim Vollzug der arzneimittelrechtlichen Vorschriften nicht, in
ausreichendem Maße präventiv tätig zu werden.

Darüber hinaus bedauert der Bundesrat besonders, dass die von ihm
vorgeschlagenen konkreten Rahmenbedingungen zur Etablierung einer
zeitgemäßen Bestandsbetreuung nicht aufgegriffen worden sind.

Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass er zwar vor dem Hintergrund der
Dringlichkeit einer Anpassung der geltenden Rechtslage dem Gesetz zustimmt,
es aber weiterhin für notwendig hält, die Diskussion über die vom Deutschen
Bundestag abgelehnten arzneimittelrechtlichen Änderungen fortzuführen und
diese bei zukünftigen Änderungsvorhaben erneut in ein Rechtssetzungsverfahren
einzubringen.

Schließlich wurde die Bundesregierung gebeten, die im Zusammenhang mit der
Novelle des Arzneimittelgesetzes stehenden erforderlichen Anpassungen der
einschlägigen Rechtverordnungen unverzüglich zu erarbeiten und dem Bundesrat
vorzulegen.

Elftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Drucksache 488/02 (Beschluss)
 



 

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