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AHO Aktuell - 21.06.2002

Tierschutz hat Verfassungsrang


Berlin (aho) - Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) mit der erforderlichen Zwei-
Drittel-Mehrheit zu. Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel
im Grundgesetz soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs
des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Der bereits einfach
gesetzlich normierte Tierschutz soll hierdurch gestärkt und dessen
Wirksamkeit sicher gestellt werden.
 



 

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