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AHO Aktuell - 20.06.2002

Dichtes Kontrollnetz in der konventionellen Agrarproduktion


L P D - Nach dem Nitrofen-Skandal wurde schnell der Ruf nach schärferen
Kontrollen in der Nahrungsmittelproduktion laut. Verbraucherschutzministerin
Renate Künast sparte auch nicht mit Kritik und Schuldzuweisungen an der
konventionellen Produktion. Gleichwohl liegt auch die konventionelle
Produktion unter einem dichten - und funktionierenden - Netz von
Kontrollen, teilt der Landvolkverband mit. Vieles funktioniert auf
freiwilliger Basis, wie die Qualitätskontrollen bei der aufnehmenden
Hand. Jüngstes Beispiel ist das QS-System, das branchenübergreifend mit
genauer Dokumentation die Erzeugung absichert und rückverfolgbar macht.
Der Bauernverband hat als Konsequenz aus dem Nitrofenskandal auch den
Biobetrieben nahegelegt, sich an QS zu beteiligen. Daneben werden viele
Produkte in verschiedenen Monitoringverfahren zusätzlich überwacht.
Schließlich haben viele Erzeugerorganisationen weitergehende Anforderungen
aufgestellt. Darüber hinaus greift natürlich auch die staatliche
Lebensmittelüberwachung ohne Unterscheidung in "Bio" und "konventionell"
mit zahlreichen stichprobenweisen Untersuchungen auf Schadstoffbelastungen
und unerwünschte Stoffe.

Besonders intensiv wird die Milch als empfindliches Lebensmittel überwacht.
Jede Tankwagenlieferung an die Molkereien wird auf Hemmstoffe wie Antibiotika
untersucht, auf den Erzeugerbetrieben erfolgt diese Untersuchung sowie die
Ermittlung der Keimzahlen zweimal monatlich. Außerdem nehmen die Molkereien
am Milch-Monitoring teil, bei dem jede Tankwagentour zweimal jährlich auf
Aflatoxin, Tierarzneimittelrückstände, Antibiotika, PCB und verschiedene
Pestizide untersucht wird. Und schließlich hat die Milchwirtschaft mit der
Mischfutterindustrie ein Schadstoffkontrollabkommen geschlossen, in dessen
Rahmen fast alle niedersächsischen Futtermittelhersteller ihre Produkte
stichprobenweise auf Mycotoxine, PCB, Pestizide, Schwermetalle und Tiermehl
untersuchen lassen. Strenge Regeln gelten auch für die Fleischerzeuger.
Schon auf den Höfen greift die Pflicht zur Führung eines Bestandsbuchs, um
mit der Dokumentation jedes Arzneimitteleinsatzes Missbrauch zu vermeiden.
Außerdem werden Lebensmittel tierischer Herkunft seit 1989 in verschiedenen
Produktionsstufen auf Rückstände von gesundheitlich unerwünschten Stoffen
im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans überwacht. Diese Programm
wird in der gesamten EU durchgeführt. Der Rückstandskontrollplan ist im
Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht und Geflügelfleischhygienerecht im
nationalen Recht verankert.

Für Futtermittel gilt neben dem freiwilligen Schadstoffkontrollabkommen die
amtliche Futtermittelüberwachung. Die amtliche Probenahme in Mischfutter-
herstellungsbetrieben, Handelsbetrieben und auch auf landwirtschaftlichen
Betrieben umfasst nicht nur die Untersuchung auf die wertbestimmenden
Bestandteile, sondern auch auf Schadstoffe sowie unerwünschte Stoffe.
Amtlich überwacht wird auch der Rohstoff Getreide durch die Lebensmittel-
überwachung. In einigen Bereichen wie bei der Braugerste gelten weiter
gehende Anforderungen wie die Untersuchung auf Fusarien und Schadstoffe.

Landvolk-Pressedienst Nr. 23, 20. Juni 2002
 



 

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