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AHO Aktuell - 19.06.2002

Änderung Landesjagdgesetz: Wichtiger Schritt zur Schweinepest-Bekämpfung


Mainz (rlp) - Zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest bei frei lebendem
Schwarzwild soll durch Änderung des Landesjagdgesetzes die Verwendung von
künstlichen Lichtquellen bei der Bejagung von Schwarzwild im Seuchenfall
und auf Antrag zugelassen werden. Dies sieht der Gesetzentwurf vor, der heute
im Landtag von Rheinland-Pfalz behandelt wird.

Durch die Verwendung künstlicher Lichtquellen (Taschenlampen) wird die
Bejagung des überwiegend nachtaktiven Wildes erleichtert, so dass eine
erfolgreiche Reduzierung des Bestandes besser erreicht werden kann. Sie
ist auch Vorraussetzung für den Erfolg der mit großem Aufwand betriebenen
Impfaktionen beim Schwarzwild.

"Vor dem Hintergrund der Schweinepest bei Hausschweinen und den damit
verbundenen ökonomischen und sozialen Folgen für die betroffenen Landwirte
müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die weit überhöhte Population
des Schwarzwildes drastisch zu verringern," unterstreicht Umweltministerin
Margit Conrad. "Die Verwendung künstlicher Lichtquellen ermöglicht im
Gegensatz zur bisherigen Praxis eine uneingeschränkte Bejagung in der
Nachtzeit und somit eine wesentliche Verbesserung der jagdlichen
Rahmenbedingungen."

Conrad hob hervor, dass die Gesetzesnovelle nur Teil eines umfassenden
Maßnahmenbündels ist, zu dem auch die Regionalkonferenzen und die
Impfaktionen gehören, um die Schweinepest im Land zu bekämpfen. "Wir
werden dieses Ziel in Kooperation mit Bauern und Jägern weiterverfolgen.
Maßnahmen wie die Impfaktionen zeigen bereits erste Erfolge und auch
der Dialog mit Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden hat sich
als fruchtbar erwiesen."
 



 

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