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AHO Aktuell - 18.06.2002

Rückstandshöchstmenge für Nitrofen künftig 0,005 mg/kg


Hannover (aho) - Die zurzeit geltende Rückstandshöchstmenge für Nitrofen von
0,01 mg/kg wird auf 0,005 mg abgesenkt. Aus rechtsformalen Gründen durch Erlass
einer regulären Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Um
insbesondere für Kleinkindernahrung eine vorgezogene Sicherung einzuführen,
werde außerdem die Diätverordnung mit Hilfe einer Eilverordnung geändert,
teilte heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.

Der von der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nitrofen" gestern in Bonn beschlossene
neue Grenzwert entspreche der niedersächsischen Forderung nach einer
zukünftigen Nulltoleranz, teilt das Ministerium mit. Weil der Wert von
0,005 mg/kg mit der allgemein analytisch erreichbaren
Bestimmungsgrenze identisch sei.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung seien Übergangsregelungen
erforderlich, die die Länder in eigener Zuständigkeit zu treffen hätten.
Niedersachsen habe sich bereits per Erlass vom 6. Juni auf ein für den
Übergang geltendes Verfahren festgelegt, dass den Grundsätzen des
lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes für Verkehrsbeschränkungen
bei Lebensmitteln mit Nitrofengehalten zwischen 0,005 mg/kg und 0,01
mg/kg entspricht. Landwirtschaftsminister Bartels dazu: "Da in unserem
Erlass die Höchstmengenregelungen für den konventionellen und den
ökologischen Bereich gleichermaßen gelten, haben wir in Niedersachsen,
im Gegensatz zu anderen Ländern, von vornherein mit der ebenfalls für
beide Bereiche geltenden Kenntlichmachungsverpflichtung einen
angemessenen Weg beschritten, der eine Unterteilung der Lebensmittel
in solche erster und zweiter Klasse ausschließt. Uns geht es darum,
auch unterhalb der Schwelle einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit der eigenen Entscheidung
einzuräumen. Wenn z. B. andere Länder meinen, dass Lebensmittel mit
Nitrofengehalten zwischen 0,005 mg/kg und 0,01 mg/kg als konventionelle
Ware ohne Einschränkungen verkehrsfähig bleiben sollen und lediglich
die Bezeichnung "Bio" nicht mehr verwendet werden dürfe, halte ich
dies unter Verbraucherschutzgesichtspunkten für eine gezielte
Diskriminierung konventioneller Erzeugnisse".

Aktuelle Befürchtungen aus der Bioszene, Niedersachsen wolle sich
durch die Kenntlichmachungsverpflichtung der Leistung von Entschädigungen
entziehen, hält Bartels für schlichten Unsinn: "Wer solches behauptet,
kennt die Rechtslage nicht oder will sie nicht zur Kenntnis nehmen. Im
Übrigen sollten die Betreffenden bemerkt haben, dass gerade in
Niedersachsen sehr schnell Überlegungen angestellt worden sind, wie
den durch die Nitrofen-Affäre in Schwierigkeiten geratenen Landwirten
geholfen werden kann. Nämlich durch Steuerstundung, vorgezogene Auszahlung
der Ökoprämie und durch ein Förderprogramm für in Existenznot geratene
Ökobetriebe".
 



 

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