Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 17.06.2002

Mecklenburg-Vorpommern: Bislang alle Nitrofen-Proben negativ


Schwerin (aho) - In den bislang untersuchten Lebensmitteln der seit
Donnerstag vergangener Woche in Mecklenburg-Vorpommern gesperrten
Betrieben konnten keine Nitrofenwerte über den zugelassenen Höchstwert
von 0,01 mg/kg nachgewiesen werden. Das teilte Landwirtschaftsminister
Dr. Till Backhaus auf einer Pressekonferenz heute in Schwerin mit.

Bislang wurden insgesamt 254 Futtermittel- und 183 Lebensmittelproben
gezogen. Ergebnisse liegen derzeit von 133 Lebensmittel- und 200
Futtermittelproben vor. "Aufgrund dieser Ergebnisse können wir heute
Entwarnung für 5 Betriebe geben. Das sind alles geflügelhaltende
Unternehmen. Gesperrt sind derzeit sind derzeit noch 298 Betriebe.
Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen weitere Betriebe frei
gemeldet werden können. Das ist für mich sehr wichtig, denn ich nehme
nicht nur den Verbraucherschutz sehr ernst , sondern auch meine
Verantwortung für die landwirtschaftlichen Produzenten. Deshalb
haben wir auch nach praktikablen Möglichkeiten für die gesperrten
Betriebe gesucht", erklärt Minister Backhaus.

So werden anstehende Schlachtungen nicht verhindert. Die Ware wird
aber erst freigegeben, wenn negative Ergebnisse vorliegen insbesondere
für die Lebensmittel. Die dazugehörigen Futtermittel werden ebenfalls
zeitgleich untersucht. Sollten dabei unterschiedliche Ergebnisse
eintreffen - Futtermittel positiv, Lebensmittel negativ - wird die
Anzahl der Proben von den besagten Lebensmitteln erhöht, um eine
noch repräsentativere Aussage für die Unbelastetheit der Lebensmittel
zu erhalten. Wenn diese auch alle negativ sind, werden die Lebensmittel
frei gegeben, weil dann davon ausgegangen werden kann, dass diese
Tiere das belastete Futtermittel nicht oder nur in geringem Maße
verzehrt haben, so dass es nicht im Fleisch nachweisbar ist . "Dieses
Vorgehen führt zwar zu einigen Erschwernissen in den Schlachthöfen
ist aber unabdingbar, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und
gleichzeitig Produktion weiterzuführen", so Backhaus.

Die Ergebnisse der Proben werden den Unternehmen mitgeteilt. Dabei
wird der Nitrofenwert exakt angegeben auch wenn er unter dem Grenzwert
liegt. Lebensmittel, die einen Nitrofenwert weniger als 0,01 mg /kg
aufweisen, sind nach geltendem Recht verkehrsfähig und genusstauglich.

"Alle bisherigen Nitrofenfunde sind auf die DIVER Halle der NSP in
Malchin zurückzuführen. Derzeit gehen wir noch zwei weiteren Spuren
nach, die im Zusammenhang mit der DIVER-Halle von NSP in Malchin stehen.
Dabei handelt es sich um eine Getreidereinigungsanlage, in der das
Getreide von Malchin kommend für die Intervention gereinigt wurde und
um eine weitere
Lagerstätte. Diese beiden Einrichtungen sind derzeit vorsorglich
gesperrt, bis wir aktuelle Ergebnisse haben und die Warenströme
nachvollzogen worden sind", erklärt der Landwirtschaftsminister.


Die für die Landwirte in MV zu erwartenden Schäden sind betriebs-
individuell sehr verschieden. Sie können insbesondere dann zu
Schwierigkeiten führen, sofern die Verursacher nicht identifizierbar
und/oder zur Schadensersatzzahlung heranzuziehen sind.

Schäden durch mögliche Auswirkungen am Markt sind noch nicht
kalkulierbar.

Ich habe mehrfach mit der Bundesministerin Künast über mögliche
Hilfe für die Landwirte gesprochen und ich gehe davon aus, dass
der Bund auch Hilfe leisten wird" erklärt Backhaus.

Entsprechend derzeitiger Erkenntnisse sind folgende Hilfen möglich:

1. In Liquiditätsschwierigkeiten geratene Betriebe können ab sofort
über ihre Hausbanken ein zinsgünstiges Darlehen der Landwirtschaftlichen
Rentenbank beantragen. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre, 1 Jahr ist
tilgungsfrei und der Zinssatz beträgt 5,05 %. Hinzu kommen die
Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Hausbank.

2. In Liquiditätsschwierigkeiten geratene Landwirte können ab sofort
bei den jeweiligen Ämtern für Landwirtschaft unseres Landes
Umstrukturierungshilfen nach den Bedingungen der geltenden Richtlinie
beantragen. Dazu muss sowohl die Liquiditätsschwäche wie auch die
Rentabilität nach der Sanierung und Umstrukturierung nachgewiesen
werden. Geholfen wird in diesen Fällen mit einem 2 %-igen öffentlichen
Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

3. In Liquiditätsschwierigkeiten geratene Landwirte können auf
Einzelantrag und mit Begründung sowohl beim Land (LG) als auch
beim Bund (BVVG) eine Stundung von Pachtpreiszahlungen erwirken.

4. Für eine breitenwirksame Hilfsaktion bereitet die Bundesministerin
Künast ein eigenständiges Programm analog zur Dürrehilfe vergangener
Jahre vor. Dieses soll nach Auffassung von Frau Künast auch durch die
Futtermittelindustrie mitfinanziert werden. Überdies müsste eine
solche Hilfsmaßnahme noch durch die EU genehmigt werden, was
erfahrungsgemäß erhebliche Zeit beanspruchen wird.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de