Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 17.06.2002

MdB Helmut Lamp: Tierarzneimittelrecht - Künasts Ideologiepflege


Das Mitglied des Deutschen Bundestages Helmut Lamp - Plön/Neumünster;
Schleswig-Holstein - kommentiert die Vorgänge um die Neugestaltung des
Tierarzneimittelrechtes:

In der ersten Juni-Woche wurde von den Regierungsparteien im Deutschen
Bundestag das Gesetz zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
beschlossen, mit dem Beschränkungen bei Umgang und Verabreichung von
Tierarzneien eingeführt werden.

Grundsätzlich ist die Zielsetzung, den Medikamenteneinsatz weiter zu verbessern,
begrüßenswert. Der unsachgemäße oder auch der illegale Arzneimitteleinsatz ist
in Einzelfällen belegt. Tierarzneimittel sind aber in aller Regel keine
Bedrohung für Verbraucher. So bestätigte mir beispielsweise eine staatliche
Berliner Untersuchungsinstitution im vergangenen Jahr, daß schon seit langem
keine Antibiotikareste im Fleisch nachzuweisen sind. Weder ein Test durch
COMPUTER BILD von aus dem Internet bestellten 79 Wurstsorten auf Antibiotika-
rückstände, noch die auf Medikamentenrückstände untersuchten 419 Puten-
fleischproben durch ÖKOTEST im vergangenen Jahr gaben Anlaß zu Beanstandungen.
Auch die Untersuchungen des Nationalen Rückstandskontrollrats belegen, daß
Antibiotikarückstände im Fleisch praktisch kein Thema sind. Es ist daher
festzustellen, daß Tierärzte und Landwirte ganz offensichtlich
verantwortungsbewußt mit Tierarzneimitteln umgehen.

Dennoch sehen die neuen Vorschriften vor, daß Tierärzte künftig der gesonderten
Genehmigung zur Führung einer Hausapotheke bedürfen. Ihnen soll es nicht
mehr erlaubt sein, aus apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen
Substanzen Arzneimittel herzustellen. Außerdem dürfen Arzneimittel nur noch in
handelsüblichen, therapieentsprechenden Fertigpackungen abgegeben werden und
dies nur noch für eine begrenzte Behandlungsdauer. Bezug und Anwendung
geeigneter Futterarzneimittel wird für Tierarzt und Landwirt erheblich
eingeschränkt.

Die so beschlossenen Regelungen kranken daran, daß Tierschutz und
Verbraucherschutz nicht in Einklang gebracht werden. Es gibt - wieder einmal
und typisch für Rot-Grün - überbordende, teilweise unsinnige Bürokratie, die
die zeit- und sachgerechte Behandlung kranker Tiere verhindern. Die Streichung
von Befugnissen bedeutet eine Beschränkung von Flexibilität bis hin zu einer
Infragestellung angemessener tierärztlicher Versorgung. Im Kreis Plön etwa -
70 km Durchmesser mit etwa 200 Ortschaften, Dörfern und vielen
Einzelhofstellen werden die 12 Tierarztpraxen für Großtiere die gesetzesbedingte
erhöhte Nachfrage aus zeitlichen Gründen nicht immer leisten können, soweit
sich der Landwirt den Tierarzt in der Häufigkeit überhaupt leisten kann - die
Einzelbehandlung eines Tieres kostet normalerweise 20 bis 40 Euro. Dafür muß
ein Landwirt drei bis vier Schweine mästen.

Mit der Gesetzesnovelle betreibt Rot-Grün vorrangig Ideologiepflege und setzt
sich damit zwangsläufig über die Realitäten hinweg - wie schon zuvor mit der
Hennenhaltungsverordnung, dem Absatzfondsgesetz und dem Verbraucher-
informationsgesetz. Wir brauchen nicht zusätzliche Kompliziertheiten, sondern
effektive Information und Kontrolle. Doch daran hapert es im Künast-Ministerium
an allen Ecken und Enden. Mit dem Slogan Klasse statt Masse ist Frau Künast
gegen die konventionelle Landwirtschaft zu Felde gezogen. Ihre Gesetzesvorlagen
werden dem eigenen Anspruch nicht gerecht.

MdB Helmut Lamp
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de