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AHO Aktuell - 14.06.2002

Zwei neue Verdachtsfälle von Klassischer Schweinepest in Luxemburg

Wildschweinepest im Saarland


Luxemburg (aho) - In zwei Betrieben in Luxemburg wurden am 12. Juni 2002
positive Laborergebnisse für Schweinepest festgestellt, die sich mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch endgültig bestätigen werden. In den bei Bestätigung
der Laborergebnisse einzurichtenden Beobachtungsgebiet von 10 km Radius
befinden sich im Saarland in der Gemeinde Perl 25 schweinehaltende Betriebe
mit ca. 1.550 Schweinen. Diese Betriebe unterliegen erheblichen Schutz-
maßnahmen: Es gilt ein absoluter Stand still für sieben Tage. Auch nach 7
Tagen dürfen Schweine aus dem Beobachtungsgebiet nur nach Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung zur Schlachtung verbracht werden. Das Fleisch der Tiere
darf innergemeinschaftlich nicht verbracht werden und auch nur zu Fleisch-
erzeugnissen verarbeitet werden. Diese präventive Maßnahme soll ein
Übergreifen der Schweinepest auf andere Regionen verhindern.

Keine unmittelbaren Auswirkungen hat nach Angaben des saarländischen
Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales die amtliche
Feststellung von Europäischer Wildschweinepest bei einem im Revier
Losheim-Bergen (Saarland) erlegten Wildschwein. Dies ist der erste
Fall in diesem Jahr. Vorher wurden nach Angaben des Ministeriums
bereits 1.228 Wildschweine getestet, in allen Fällen gab es negative
Testergebnisse. Das Revier liegt aufgrund der zur Zeit laufenden
Impfung von Wildschweinen gegen die Europäische Schweinepest bereits
im Restriktionsgebiet. Deshalb müssen keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen
angeordnet werden. In dem betroffenen Gebiet sind die Landwirte
aufgerufen, ihren Tierbestand von Wildscheinen fernzuhalten. Es gelten
vorübergehende Einschränkungen für Haustierbestände beim Tierverkehr.
Jedes erlegte Wildschein muss in den Restriktionsgebieten auf
Schweinepest untersucht werden.
 



 

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