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AHO Aktuell - 10.06.2002

Bayern: Freiwillige Vereinbarung zum Tierschutz in der Geflügelhaltung


(aho) - Mindestanforderungen für die Haltung von Geflügel haben heute
Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner und Landwirtschaftsminister Josef
Miller mit der bayerischen Geflügelwirtschaft vereinbart. "Diese freiwillige
Vereinbarung ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
für Geflügel. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben", erklärte Sinner bei
der Unterzeichnung der Vereinbarung heute in München. "Artgerechte
Tierhaltung ist heute ein wichtiges Qualitätskriterium bei der Vermarktung",
sagte Miller. Rechtsverbindliche Normen mit konkreten Vorgaben für die
Haltung von Mastgeflügel gibt es bisher nicht. Bayern fordert
EU-einheitliche Vorschriften zur Mastgeflügelhaltung.

Die freiwillige Vereinbarung legt Tierschutz-Mindestanforderungen für die
Haltung von Jungmasthühnern und Mastputen fest. Sie umfasst Anforderungen an
die Sachkunde der Tierhalter, die tägliche Pflege der Tiere, die
Versorgungs- und Beleuchtungseinrichtungen und die Besatzdichte. "Künftig
kann die Veterinärverwaltung bei den Kontrollen der Geflügelbetriebe bei
Fragen des Tierschutzes diese Vereinbarung zu Grunde legen", erläuterte
Minister Sinner.
 



 

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