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AHO Aktuell - 08.06.2002

Bund und Länder richten Arbeitsgruppen zum Nitrofen-Skandal ein


Bonn (bmvel) - Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Aufklärung
des Nitrofenskandals zu intensivieren und das weitere Vorgehen noch enger zu
koordinieren, hat sich Bundesverbraucherministerin Renate Künast mit ihren
Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern auf die Einrichtung von vier
Arbeitsgruppen verständigt:

1."Task Force Nitrofen in Futter- und Lebensmitteln"

Auftrag:

· Warenströme von Getreide und Futtermittel eindeutig klären.
· Betroffene Betriebe eindeutig identifizieren.
· Ursache für Kontamination eingrenzen.

Mitglieder der Task Force Nitrofen: Das Bundesverbraucherministerium, die
Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die
Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

2. "ad hoc-Arbeitsgruppe Öko-Kontrollstellen"

Auftrag:

· Arbeit und Kontrolltätigkeit der beteiligten Öko-Kontrollstellen in Sachen
itrofen klären.
· Kurzfristige Schwachstellenanalyse im System Öko-Kontrollstellen; den
daraus resultierenden Handlungsauftrag zusammenfassen und der Bundesministerin
sowie den Länderministerien berichten.

Mitglieder der ad hoc-AG Öko-Kontrollstellen: Die für den ökologischen Landbau
verantwortlichen Fachleute des Bundesverbraucherministeriums sowie aller
Bundesländer.

3. Arbeitsgruppe "Vollzugs- und Bewertungsfragen"

Auftrag:

· Die Arbeitsgruppe soll möglichst schnell alle Rechtsfragen klären (z.B.
Tierschutzgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz, Futtermittel-
gesetz), die im Vollzug dieser Gesetze - bezogen auf den aktuellen Fall -
entstehen. Ziel ist der einheitliche Vollzug in den Bundesländern.

Mitglieder der Arbeitsgruppe: Bundesverbraucherministerium und alle
Bundesländer.

4. Arbeitsgruppe "Gesetzgebung bzgl. Lebensmittel und Futtermittel"

Auftrag:

· Prüfung der Frage, wo kurzfristig rechtlicher Regelungsbedarf besteht
sowie Erarbeitung erforderlicher Änderungen im Lebensmittel- (LMBG) und
Futtermittelrecht, insbesondere hinsichtlich zu regelnder Meldepflichten.

Mitglieder der Arbeitsgruppe: Bundesverbraucherministerium sowie die
Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrein-Westfalen,
Sachsen und Schleswig-Holstein.
 



 

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