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AHO Aktuell - 07.06.2002

Nitrofen: Verdächtiges Geflügelfleisch an 99 Empfänger geliefert


Hannover (aho) - In der letzten Woche haben die niedersächsischen Veterinär-
behörden geprüft, welche Partien Schlachtgeflügel seit dem 01.11.2001 aus
den mit potentiell nitrofenhaltigen Futtermitteln belieferten Betrieben
geschlachtet worden sind. Das Ergebnis weist aus, dass 78.593 Puten, 84.800
Hähnchen und 86.500 Legehennen in insgesamt 4 Schlachtbetrieben (davon 2 in
Niedersachsen sowie einer in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden)
geschlachtet wurden. Das gewonnene Geflügelfleisch lagert zum Teil unter
amtlicher Aufsicht in Gefrierhäusern der betreffenden Firmen. Hühner- und
Putenfleisch unterschiedlicher Art ist an 93 Empfänger im Inland sowie an
6 Empfänger in den Niederlanden und je einem in Dänemark, Belgien und
Österreich geliefert worden. Das teilt das niedersächsische Landwirt-
schaftsministerium mit.

In Deutschland haben neben Empfängern in Niedersachsen (35), Empfänger in
Bayern (20), Hamburg (6), Bremen (5), Nordrhein-Westfalen (15), Hessen (2),
Berlin (3), Baden-Württemberg (3), Schleswig-Holstein (3) und Brandenburg
(1) unterschiedliche Anzahlen von Einzellieferungen bezogen.

Die deutschen Veterinärbehörden sind bereits am letzten Wochenende vorab
mit einer Liste unterrichtet worden, die Namen und Adressen enthielt. Die
drei betroffenen Mitgliedsstaaten wurden über das BMVEL informiert. Gestern
sind den Empfängern zusätzlich detaillierte Listen zugeleitet worden, aus
denen ergänzend die Anzahl der jeweiligen Einzellieferungen sowie die
zugehörigen Liefertermine und -mengen hervorgehen.

Insgesamt sind 647.664 kg Geflügelfleisch mit den angegebenen Sendungen
vermarktet worden. Im Einzelnen: 460.055 kg Putenfleisch und 187.609 kg
Hähnchen-/Hühnerfleisch.

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sowie auch in allen anderen
Empfängerländern bzw. -staaten überprüfen den Verbleib des Geflügel-
fleisches. Soweit noch Restbestände vorhanden sind, werden sie
sichergestellt und untersucht. Ansonsten muss festgestellt
werden, ob sich noch Verarbeitungsprodukte aus diesem Geflügelfleisch
im Handel befinden. Wenn ja, werden diese sichergestellt. Diese
weitgehenden Maßnahmen sind aus Verbraucherschutzgründen erforderlich,
weil aufgrund der bekannten Untersuchungsergebnisse davon ausgegangen
werden muss, dass im ausgelieferten Geflügelfleisch ebenfalls mit
Nitrofenkontaminationen zu rechnen ist.
 



 

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