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AHO Aktuell - 05.06.2002

Kreis Soest: Nitrofen-Grenzwert überschritten


Kreis Soest (kso) - Hühner und Eier des Öko-Betriebes, der verdächtiges
Legehennenfutter der niedersächsischen Firma GS Agri erhalten hatte und
dem der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest am Montag, dem 27. Mai
2002, die Vermarktung von Tieren und Eiern untersagt hatte, weisen Werte
des verbotenen Unkrautvernichtungsmittel Nitrofen auf, die den zulässigen
Grenzwert überschreiten. Das ist das Ergebnis der Probenuntersuchungen,
die das Veterinäruntersuchungsamt Detmold auf Veranlassung des Kreises
durchgeführt hat.

"Damit dürfen weder die Hühner noch die Eier als Lebensmittel in den
Verkehr gebracht werden und müssen im Rahmen der Tierkörperbeseitigung
unschädlich beseitigt werden", verdeutlicht Dr. Wilfried Hopp, Chef des
Veterinärdienstes, die Konsequenzen. Das gleichzeitig in Bonn untersuchte
Ferkel-Futtermittel des betroffenen Hofes weise allerdings keine
bestimmbare Nitrofen-Belastung auf, wie sie zunächst befürchtet worden
sei.

In den drei genommenen Proben von Legehennen wurden Werte von 0,048
Milligramm bis 0,088 Milligramm pro Kilogramm Fleisch festgestellt.
Die zehn Eierproben enthielten zwischen 0,01 und 0,029 Milligramm
Nitrofen pro Kilogramm.

Der Amtstierarzt betont in diesem Zusammenhang, dass auch die sofort
eingeleitete und vom Veterinärdienst überwachte Rückruf-Aktion für
die Eier des Betriebes erfolgreich verlaufen sei. Auch Recherchen in
Lebensmittelläden in den Nachbargebieten Unna und Dortmund, die der
Öko-Betrieb beliefert, hätten ergeben, dass die Produkte aus den
Regalen entfernt und von dem Hof zurückgenommen worden seien. Dr.
Hopp weist ausdrücklich darauf hin, dass die pflanzlichen Erzeugnisse
des Ökohofes in keiner Weise betroffen seien und ohne Bedenken
vertrieben werden könnten.

Unterdessen hat der Nitrofen-Skandal auch Auswirkungen auf das
Landwirtschaftszentrum Haus Düsse in Bad Sassendorf-Ostinghausen.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest teilt mit, dass der Öko-
Schweinestall der Einrichtung der Landwirtschaftskammer Westfalen-
Lippe Futtermittel von der niedersächsischen Firma GS Agri erhalten
habe, zuletzt am 5. November 2001. Deshalb habe der Kreis am Montag,
dem 3. Juni 2002, per Ordnungsverfügung vorsorglich festgelegt, dass
dort gehaltene Sauen zur Schlachtung anzumelden seien. Das
NRW-Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz habe am Dienstag, dem 4. Juni 2002, zusätzlich
auch eine Ordnungsverfügung für die konventionellen Schweinehaltung
auf Haus Düsse erlassen. Danach darf Schweinefleisch aus diesem
Bereich nur nach vorheriger Untersuchung auf Nitrofen als Lebensmittel
in den Verkehr gebracht werden.
 



 

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