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AHO Aktuell - 31.05.2002

Bundesrat fordert EU-weites Verfütterungsverbot für Tiermehl und -fette


Berlin - In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung
aufgefordert, sich EU-weit für die unbefristete Herausnahme von Tiermehlen
und Tierfetten aus dem Nahrungskreislauf einzusetzen. Darüber hinaus soll
die Bundesregierung an der Erarbeitung von Neukonzepten zur Tierkörper-
beseitigung mitarbeiten und Alternativen fördern, um Tierkörper und
Tierkörperteile sowie Erzeugnisse daraus umweltverträglich und hygienisch
zu beseitigen und sie dabei einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Der Bundesrat bekräftigte den Anspruch des Verbrauchers auf gesunde, von
Tieren stammende Lebensmittel. Um jeglichen Missbrauch auszuschließen,
müsse die Herstellung von Tiermehlen generell verboten werden. Ein
Verordnungsentwurf der EU sehe demgegenüber vor, die Verfütterung von
Tiermehlen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu gestatten. Dies hätte
allerdings nach Auffassung des Bundesrates zur Folge, dass wieder Tiermehle
in die Futtertröge gelangen könnten, die mit den heutigen Analysemethoden
nicht von aus Risikogeweben gewonnenem Tiermehl zu unterscheiden sind. Im
Interesse des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei ein solcher Schritt
unverantwortlich und nicht akzeptabel. Insoweit bekräftigt der Bundesrat
seine Forderung an die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Union für
ein dauerhaftes und generelles EU-weites Verfütterungsverbot für Tiermehl
und Tierfette einzusetzen.

Dringender Handlungsbedarf besteht nach Ansicht des Bundesrates darüber
hinaus auch bei der Tiermehlentsorgung. Tiermehl werde derzeit in Heiz-
kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken verbrannt. Die damit
verbundenen Kosten seien sehr hoch. Aus ökologischen und ökonomischen
Gründen sei es notwendig, hier neue Verwertungskonzepte zu entwickeln.

Entschließung des Bundesrates für die unbefristete Herausnahme von
Tiermehlen und Tierfetten aus dem Nahrungskreislauf und zur Entwicklung
sicherer Alternativen in der Tierkörperbeseitigung

Drucksache 436/02 (Beschluss)
 



 

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