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AHO Aktuell - 30.05.2002

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Künast missbraucht Ökoskandal


Berlin (ots) - Vor der heutigen von CDU/CSU beantragten
Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum aktuellen
Nitrofen-Skandal erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus
W. Lippold MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:

Der jetzige Skandal und das Verbraucherinformationsgesetz sind
zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ministerin Künast lügt, wenn sie behauptet, den aktuellen
Ökoskandal mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes bekämpfen zu
können. Sie würde im, Gegenteil, nur die Verunsicherung der
Verbraucher erreichen. Aufgrund der schwammigen
Eingriffsvoraussetzungen hätten die Behörden keine klaren Vorgaben,
welche Informationen sie preisgeben dürften. CDU/CSU lehnen u.a.
deshalb den Gesetzentwurf ab, weil er zu kurz gesprungen ist und
nicht genügend Rechtssicherheit zur Weitergabe von Informationen an
die Verbraucher seitens der Behörden gibt. Das ganze ist ein
durchsichtiges Ablenkungsmanöver von Ministerin Künast. Sie will in
Wirklichkeit ihre Versäumnisse bei der Beseitigung der vorhandenen
Schwachstellen vertuschen. Dabei ist ihr jedes Mittel recht. Wie beim
Chloramphenicol-Skandal gilt ihr Motto: Schuld haben immer andere.

Die Schwachstellen liegen ganz woanders und sind der rot-grünen
Bundesregierung seit dem ersten BSE-Fall in Deutschland im Herbst
2001 bestens bekannt.

· Die Kommunikation zwischen dem zuständigen Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und seinem
nachgeordneten Bereich ist nach wie vor alles andere als effektiv.
Das von Ministerin Künast erst jetzt vorgelegte Gesetz zur
Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes schafft
unnötig aufgeblähte statt effiziente Strukturen. CDU/CSU haben seit
langem gefordert, die Behördenstruktur so zu organisieren, dass eine
schlagfähige Bundesbehörde das Krisenmanagement und die
Risikobewertung mit den Ländern und dem nachgeordneten Bereich
übernimmt - ähnlich dem nationalen Krisenzentrum für
Tierseuchenbekämpfung. Die Union hat bereits im Juni vergangenen
Jahres vorgeschlagen, das BgVV hierzu auszubauen.

· Das weitere Problem liegt darin, dass die Ausführungsgesetze der
Länder zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) die
Möglichkeiten bei Gesetzesverstößen zu handeln, unterschiedlich
regeln. Mit dem vorgelegten Verbraucherinformationsgesetz wird diese
Schwachstelle aber nicht beseitigt.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
 



 

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