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AHO Aktuell - 29.05.2002

Bartels: Das Nitrofenproblem ist kein Behördenproblem!


Hannover - Am heutigen Tage fand im Landwirtschaftsministerium das angekündigte
Gespräch zwischen dem Landwirtschaftsministerium, der Bezirksregierung Weser-
Ems sowie den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg statt. Übereinstimmend
wiesen dabei alle Behördenebenen nachdrücklich darauf hin, dass das Nitrofen-
problem kein durch Unterlassung oder falsches Handeln der Behörden
entstandenes Problem ist. Erste Behördenkenntnisse sind erst da gewesen, als
die Problematik bereits seit mindestens 4 Monaten im Bereich von Ökokontroll-
einrichtungen bekannt war und an Lösungsversuchen gearbeitet wurde. Versuche,
öffentliche Institutionen nunmehr hierfür verantwortlich zu machen, seien
schon aus chronologischen Ablaufgesichtspunkten heraus nicht berechtigt.

Bei der gemeinsamen Sichtung des jeder einzelnen Institution vorliegenden
Sachverhalts wurde deutlich, dass sowohl der Landkreis Ammerland als auch
der Landkreis Cloppenburg nach Bekanntwerden von Vorwürfen keineswegs
untätig geblieben sind oder notwendige Ermittlungsmaßnahmen unterlassen
haben. Im Unterschied zu ersten dem ML vorliegenden Informationen ist der
Landkreis Cloppenburg nicht am 06.05.02 von der Staatsanwaltschaft
informiert worden. Vielmehr ist der entsprechende Vorgang dort offenbar
(anhand des Eingangsstempels rekonstruierbar) erst am Abend des 15.05.02
eingegangen und wurde ab 16.05.02 mit Nachdruck bearbeitet.

Über die am 25.04.02 beim Landkreis Ammerland eingegangene Selbstanzeige
wurde die Staatsanwaltschaft bereits am 26.04.02. informiert; der Landkreis
veranlasste auch Beschlagnahmemaßnahmen in dem betroffenen im Landkreis
befindlichen Lebensmittelbetrieb.

Zwischen den am Gespräch Beteiligten bestand Einvernehmen darüber, dass
künftig auch Wünsche der Staatsanwaltschaft, die erforderlichen Tat- und
Täterermittlungen nicht durch unkoordiniertes Behördenverhalten zu stören
nicht der Anlass sein kann, notwendige Informationen nicht in der Fach-
behördenschiene weiterzugeben. Dies ist allein schon aus der Notwendigkeit
heraus erforderlich, die ggf. auch über den einzelnen Landkreis hinaus
gehende Problematik aufzuarbeiten und gegenzusteuern.

Die unterschiedliche Stoßrichtung staatsanwaltlicher Ermittlungsarbeit
und vorsorgenden Verbraucherschutzes gebieten nach Einschätzung aller
Beteiligten in jedem Fall von größerer Bedeutung ggf. auch paralleles
Handeln beider Behördenschienen auf oberer Ebene.

Es geht nicht darum, so Bartels resümierend, fachliches Fehlverhalten zu
konstatieren, das es bei den hier beteiligten staatlichen Institutionen
offenbar nicht gegeben habe, sondern das Handling so zu gestalten, dass
jeder seine Aufgabe optimal informiert wahrnehmen kann und damit der
Verbraucherschutz die ihm gebührende Priorität auch gegenüber einer
sicherlich notwendigen Bestrafung von Tätern behält.
 



 

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