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AHO Aktuell - 29.05.2002

Nitrofen in Bio-Produkten: Wie groß ist die Gefahr für den Verbraucher?


(aid) - In verschiedenen Bio-Produkten konnten Rückstände des
Pflanzenschutzmittels Nitrofen nachgewiesen werden. Aus Tierversuchen ist
bekannt, dass diese Substanz krebserregend sein und zu Lungenmissbildungen
bei Embryonen führen kann. Rückstände wurden in Puten- und Hähnchenfleisch
sowie in Wurstwaren und Eiern festgestellt. Der Wirkstoff stammt aus
belastetem Weizen, der als Geflügelfutter an 120 Biobetriebe in fünf
Bundesländern abgegeben wurde. Der Weiterverkauf von Produkten aus diesen
Betrieben ist umgehend untersagt worden. Die Ursache für die Belastung des
Weizens ist noch unbekannt.

In der Europäischen Union ist die Anwendung von Nitrofen als
Unkrautbekämpfungsmittel seit 1988 verboten. Aufgrund des langjährigen
Verbots wird in den meisten Lebensmittellabors auf einen standardmäßigen
Nitrofen-Test verzichtet.

Die Rückstände wurden bekannt, als ein niedersächsischer Bio-Putenerzeuger
sein Fleisch auf Nitrofen untersuchen ließ. Der Mäster wandte sich mit
seinem positiven Befund umgehend an die Bundesanstalt für Fleischforschung
(BAFF) in Kulmbach, die seine Ergebnisse bestätigte. Nach Angaben von
Professer Karl-Otto Honikel von der BAFF "hat der Landwirt damit genau das
getan, was man von einem Lebensmittelhersteller erwarten kann". Das
belastete Fleisch wurde umgehend vernichtet und gelangte nicht in den
Handel. Auch in den Labors des Babykost-Herstellers Hipp fanden sich Spuren
von Nitrofen im angelieferten Geflügelfleisch. Nach Angaben der Firma wurde
der Erzeuger direkt benachrichtigt und die Ware zurückgesandt.

Die BAFF hat im aktuellen Fall im untersuchten Putenfleisch Werte zwischen
0,08 und 0,4 Milligramm Nitrofen pro Kilogramm nachgewiesen. Die
Rückstandshöchstmengenverordnung schreibt für diesen Stoff eine allgemeine
Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Dieser
Grenzwert ist laut Honikel jedoch sehr niedrig angesetzt. Deshalb geht Dr.
Irene Lukassowitz, Pressesprecherin vom Bundesverband für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) in Berlin "von einem sehr
geringen Risiko für den Verbraucher aus. Es besteht aber ein Restrisiko,
insbesondere für Schwangere und Kleinkinder", so die Expertin.

Unklar ist zurzeit, ob beziehungsweise wie viele belastete Lebensmittel in
den Handel gelangt sind. Eine pauschale Verurteilung von Öko-Produkten ist
aufgrund der wissenschaftlichen Sachlage nicht zu rechtfertigen. Allerdings
müssen die Ursachen dieses Vorfalls vollständig geklärt werden, um das
Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen.

aid
 



 

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