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AHO Aktuell - 28.05.2002

CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt Sondersitzung


Berlin (ots) - Anlässlich der jüngsten Vorkommnisse im
Zusammenhang mit verseuchtem Futterweizen erklären der
Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus W. Lippold MdB und der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm
Ronsöhr MdB:

Die Unionsfraktion hat eine Sondersitzung des Ausschusses des
Deutschen Bundestages für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft für Donnerstag, den 30.5.2002 um 11.30 Uhr beantragt.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung das Parlament nach wie vor
nicht über die aktuellen Vorkommnisse über den Verkauf und die
Verfütterung von nitrofen-verseuchtem Futterweizen informiert hat.

Ministerin Künast ist vorzuwerfen, dass in ihrem nachgeordneten
Bereich seit März 2002 die Ergebnisse nitrofen-verseuchten Geflügels
bekannt sind und nicht weitergegeben wurden. Dies ist nicht das erste
Mal, dass bei konkreter Gesundheitsgefahr das Krisenmanagement ihres
Verantwortungsbereiches eklatant versagt. Hierfür trägt sie die
politische Verantwortung. Es kann auch nicht akzeptiert werden, dass
ihre Behörden bei der Ausführung von Privataufträgen konkrete
Gesundheitsgefahren nicht weitermelden. Auch hier hätte schon lange
seitens ihres Ministeriums eine entsprechende Weisung erfolgen
müssen.

Das sie nun vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit der
Verbraucherinformationsgesetzes betont ist Heuchelei. Auch jetzt kann
sie im Falle konkreter Gefahr informieren. Soweit dies in einigen
Bundesländern nicht möglich ist, hat sie es versäumt die
entsprechenden Ausführungsgesetze zum Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) der Länder zu koordinieren. So können
z.B. in Baden-Württemberg Ross und Reiter genannt werden. Jedenfalls
wird diese Gesetzeslücke mit dem von ihr vorgelegten
Verbraucherinformationsgesetz nicht geschlossen werden. CDU/CSU haben
immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz mit heißer Nadel
für den Wahlkampf gestrickt wurde und wichtige Interessen für den
Verbraucher außer acht lässt. Ministerin Künast sollte endlich
begreifen, dass sie mit diesem Gesetz zu kurz gesprungen ist.


CDU/CSU-Bundestagsfraktion
 



 

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