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AHO Aktuell - 28.05.2002

Auch Nitrofen - Fleisch bei Öko - Anbieter "Tagwerk" in Bayern


München (aho) - Die bayerische Lebensmittelüberwachung hat als
Konsequenz aus dem Skandal um mit dem verbotenen Pflanzen-
schutzmittel Nitrofen belastete Futtermittel unverzüglich eine
bayernweite Sonderkontrollaktion eingeleitet. Überprüft wird, ob
Lebensmittel mit Nitrofenbelastungen in Bayern in Verkehr gelangt
sind. Untersucht werden Geflügelfleisch und daraus gewonnene Erzeugnisse
(z.B. Geflügelwurst) sowie Eier und auch Babykost. Die Proben werden in
Ökoläden und Einzelhandelsgeschäften mit Ökoabteilungen, aber auch in
konventionellen Betrieben genommen. Über die Ergebnisse der Aktion wird die
Öffentlichkeit unterrichtet werden. Schon in der Vergangenheit hat das
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit jährlich
rund 1200 Proben von Lebensmitteln, unter anderem auch Geflügel und Eier,
mit einer Analysemethode untersucht, die auch auf Verunreinigungen mit
Nitrofen anspricht. Belastungen sind dabei nicht aufgetaucht.

Die bayerische Futtermittelkontrolle hat ihre Überprüfungen ausgeweitet.
Neben der weiterhin stattfindenden Nachverfolgung der Lieferwege des
belasteten Futters aus Niedersachsen werden nun als zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme in einer bayernweiten Aktion schwerpunktmäßig bei
Erzeugern von ökologischen Geflügel und Eiern, aber auch bei konventionell
wirtschaftenden Betrieben Futtermittelproben gezogen und auf Nitrofen
untersucht. Belastetes Futter wurde in Bayern bisher nicht festgestellt.

Die Tagwerk-Genossenschaft Dorfen, die laut Medienberichten mitgeteilt
hatte, dass Anfang April in ihren Läden mit Nitrofen belastetes Putenfleisch
aufgetaucht sei, wurde um eine umfassende Aufklärung der Angelegenheit
gebeten.

Unterdessen hat Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner von
Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast gefordert, sich in Brüssel
dafür einzusetzen, dass eine erst für 2005 vorgesehene Änderung des
EU-Rechts vorgezogen in Kraft treten soll. Diese Verordnung soll die
Lebensmittelunternehmer verpflichten, bei Verdachtsmomenten auf
gesundheitliche Gefahren durch ihre Lebensmittel die Behörden zu
informieren. Sinner: "Es ist nicht genug, wenn nur die Eigenkontrollen gut
funktionieren. Der Verbraucher wird nur dann effektiv geschützt, wenn hier
ein Informationsfluss von den Eigenkontrollen zu den staatlichen
Kontrollbehörden stattfindet. Dazu aber brauchen wir die Änderung des
EU-Rechts sofort, nicht erst 2005. Ich fordere Frau Künast auf, sich in
Brüssel energisch dafür einzusetzen. Ein europäisches Vorgehen ist
angesichts eines grenzüberschreitenden Lebensmittelhandels der einzig
richtige Weg. Das von Frau Künast vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz
ist dagegen reine Augenwischerei. Weder sieht es eine Verpflichtung von
Unternehmen vor, die staatlichen Behörden über kritische Ergebnisse von
Eigenkontrollen zu informieren, noch hätte es diesen Skandal verhindert."
 



 

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