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AHO Aktuell - 24.05.2002

Verbotenes Herbizid in Bio - Geflügelprodukten entdeckt


Gräfelfing (aho) - Funde des Herbizids Nitrofen in Öko-Weizen, Öko-Triticale
und Mischfutter für Geflügel, Öko-Geflügelfleisch und -Eiern sorgen bei der
Erzeugergemeinschaft "Naturland" für Aufregung. Besonders rätselhaft sind
die Vorfälle, weil Nitrofen in der Bundesrepublik seit über 20 Jahren
verboten ist.

Nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung gilt für Nitrofen eine allgemeine
Höchstmenge von 0,01 mg/kg Lebensmittel. Die Nachweisgrenze liegt bei 0,004
mg/kg, der analytische Fehlerbereich bei 0,012 mg/kg. Einzelne Proben im
Puten- und Hähnchenfleisch sowie in Wurstwaren lagen über dem Grenzwert. Ein
Unternehmen hat mit dem heutigen Datum vorsorglich eine Rückholaktion und
Auslieferungsstopp von Bio-Eiern veranlasst. Aus sämtlichen Legebetrieben
wurden Eier zu unterschiedlichen Labors gebracht. Die Untersuchungsergebnisse
liegen noch nicht vor.

Nach den ersten vorliegenden Recherche-Ergebnissen ist das Nitrofen über
Futtermittel ins Geflügel gelangt. Nach dem ersten Nitrofen-Fund in Produkten
wurden Ställe, Einstreu und Futter untersucht und die Ursache in Rückstell-
mustern von Futtermitteln gefunden. Öko-Betriebe betreiben flächenbezogene
Tierhaltung, der Zukauf bestimmter Quoten von zertifiziertem Öko-Futter
anderer Öko-Betriebe oder von Öko-Futterproduzenten ist ihnen in definiertem
Rahmen jedoch gestattet. Daher könnten theoretisch alle Öko-Betriebe - kleine
ebenso wie größere Unternehmen - von solchen Rückständen betroffen werden.
Die Spur möglicherweise belasteter Getreidepartien wird nun bis zum Ursprung
zurückverfolgt. Vermutlich liegt sie nicht bei Öko-Mastbetrieben, Futtermittel-
Herstellern oder einer Futtermühle, sondern bei einem oder mehreren
Getreide-Erzeugern. Ein Öko-Betrieb aus den Neuen Bundesländern steht bereits
als Lieferant belasteten Getreides fest. Er ist nicht Mitglied bei Naturland,
sondern arbeitet nach den EU-Öko-Richtlinien.

Laut International Chemical Safety Card der EU ist die Dichlor-Benzol-
Verbindung äußerst langlebig und reichert sich in der Nahrungskette an, vor
allem in Fischen und Pflanzen. In der Bundesrepublik ist Nitrofen seit 1981
verboten. In den Neuen Bundesländern ist die Anwendung seit 1990 gesetzlich
untersagt. Das Unkrautvernichtungsmittel, das unter den Handelsbezeichnungen
Tok 2, Tok E 25 und Tokkorn verkauft wurde, konnte als Granulat ausgebracht
werden. Es ist brennbar, erfordert beim Umgang ein Atemschutzgerät mit
Spezialfilter für toxische Partikel und darf aufgrund seiner Persistenz
"unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen". Nitrofen ist wasserunlöslich
und reichert sich im Fettgewebe an.

Weitere Informationen bei:
Naturland - Verband für naturgemäßen Landbau e.V.,
Kleinhaderner Weg 1
82166 Gräfelfing
Tel.: 089-898082-0
Fax: 089-898082-90
 



 

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