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AHO Aktuell - 21.05.2002

DBV: Novellierung des Tierarzneimittel-Gesetzes bringt keinen Fortschritt


(DBV) Bei der Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat die
Mehrheit der Sachverständigen deutliche Kritik am Gesetzentwurf des
Bundesrates zu Veränderungen tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
geübt. Die vorgesehenen Korrekturen seien teilweise praxisfremd und
mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, selbst
verfassungsrechtliche Bedenken wurden geäußert. In der entscheidenden
Frage, inwieweit der Gesetzentwurf illegale Praktiken beim Einsatz
von Tierarzneimitteln verhindern kann, befürchtet der Bundesverband
der praktischen Tierärzte, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen
keine Besserung bringen. Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
erklärte, dass mit der Novellierung neue Einfallstore der Illegalität
geöffnet würden. Nur die Bundestierärztekammer äußerte generelle
Zustimmung und forderte schnelle Umsetzung der vorgeschlagenen Nov
ellierung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte ebenfalls
erhebliche Bedenken gegen die Bundesratsinitiative. Sie trage der
zunehmenden Spezialisierung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
nur ungenügend Rechnung. Notwendig seien gesetzliche Regelungen, die
ein besseres Management der Tiergesundheit zur vorbeugenden
Gesunderhaltung der Tierbestände ermöglichen. Vor allem die zeitliche
Beschränkung bei der Abgabe von Tierarzneimitteln auf sieben Tage
widerspreche jeglicher praktischer tierärztlicher Bestandsbetreuung.
Der DBV forderte, bei vorliegendem Betreuungsvertrag zwischen
Tierhalter und Tierarzt die Fristenbeschränkung aufzuheben oder
zumindest deutlich zu erweitern.

DBV, 15.05.02
 



 

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