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AHO Aktuell - 17.05.2002

Importverbot für chinesische Lebensmittel teilweise aufgehoben


Bonn (bmvel) - Das von der Europäischen Kommission mit ihrer Entscheidung
2002/69/EG erlassene Einfuhrverbot für Erzeugnisse tierischer Herkunft aus
China soll modifiziert werden. Einem von der Kommission aufgrund der
aktuellen Entwicklung vorgelegten Änderungsvorschlag zu dieser Entscheidung
hat der Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am
8. Mai 2002 zugestimmt. Der Änderungsvorschlag, der von der Europäischen
Kommission noch angenommen werden muss, tritt drei Tage nach Veröffentlichung
im EG-Amtsblatt in Kraft.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

· Das Einfuhrverbot für Krebstiere, die im Atlantik gefangen und keiner
Behandlung oder Verarbeitung außer Gefrieren und Verpacken auf See
unterzogen wurden, und die direkt in das Gebiet der Gemeinschaft angelandet
wurden, wird aufgehoben.

· Das Einfuhrverbot für Gelatine wird aufgehoben.

· Die Einfuhrregelungen für Fische, Fischteile und Fischfilets der Fischarten
Alaska-Seelachs, Kabeljau und Rotbarsch werden geändert. Diese Erzeugnisse
dürfen in die EU eingeführt werden, sofern während eines bis 30.9.2002
befristeten Untersuchungszeitraums mindestens 20 Prozent der Sendungen der
betreffenden Erzeugnisse aus China bei der Einfuhr einer Rückstandskontrolle
unterzogen werden und sich als unbedenklich erweisen.

· Für Därme zur Lebensmittelverarbeitung wurden die bestehenden
Einfuhrregelungen verschärft. Diese Erzeugnisse, die bisher vom
Anwendungsbereich der Entscheidung ausgenommen waren, müssen nun
ebenfalls einer Rückstandskontrolle (20 Prozent der Sendungen)
nterzogen werden.

Für eine Reihe weiterer Erzeugnisse, z.B. Geflügelfleisch, Kaninchenfleisch,
Honig und bestimmte andere Fischereierzeugnisse bleibt das geltende
Einfuhrverbot bestehen.

Die Europäische Kommission begründet die Änderungen mit den zwischenzeitlich
von den chinesischen Behörden erteilten Garantien bzw. mit Daten zur
Rückstandsbelastung bestimmter Erzeugnisse sowie - im Fall der Verschärfungen
für die Einfuhrbestimmungen von Därmen - mit neuen Erkenntnissen aus dem
Schnellwarnsystem
 



 

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