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AHO Aktuell - 14.05.2002

Übergangsfristen für die Verfütterung von Küchenabfällen in Sicht


(ZDS/AGE) - Für Deutschland und Österreich besteht berechtigte Hoffnung,
dass die Verfütterung von Küchenabfällen unter bestimmten Bedingungen für
eine Übergangsfrist von bis zu vier Jahren erlaubt bleibt.
Weil die Verfechter eines EU-weiten Verfütterungsverbotes für Speiseabfälle
bei der Abstimmung in der zuständigen Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats
ie qualifizierte Mehrheit verfehlten, aber Deutschland und Österreich auch
nicht die einstimmige Unterstützung der übrigen Mitgliedstaaten erreichten,
einigte man sich auf einen spanischen Kompromissvorschlag. Danach dürfen
die Länder, in denen zurzeit Speisereste verfüttert werden, für eine
Übergangsfrist von maximal vier Jahren an ihren Fütterungsbestimmungen
festhalten, sofern sie strikten Sicherheitsauflagen genügen, die
gewährleisten, dass weder für Mensch, Tier noch Umwelt ein Risiko besteht.
Dieser Kompromiss dürfte auch den Vorstellungen des EU-Parlaments
entgegenkommen, das bereits im März eine eigene Verordnung für die
Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen gefordert hatte.
 



 

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