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AHO Aktuell - 14.05.2002

hib: Verschärfung des Tierarzneimittelrechts überwiegend begrüßt


Berlin: (hib/STL) Verbände und Experten haben den Gesetzentwurf des Bundes-
rates (14/8613) zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
überwiegend begrüßt. Dies wurde am Montag bei der Öffentlichen Anhörung des
Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
deutlich. Mit der Initiative soll der Missbrauch von Tierarzneimitteln durch
strengere Auflagen spürbar eingeschränkt sowie das Eindringen gesundheits-
gefährdender Substanzen in den Lebensmittelkreislauf eingedämmt werden.

Unterstützung erfuhr die Reform vom Forschungsinstitut für biologischen
Landbau. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf", erklärte Sprecherin Anita
Idel. So sei es richtig, die Abgabe von Antibiotika auf sieben Tage zu
beschränken. Erforderlich sei auch, das Betreiben einer Hausapotheke durch den
Tierarzt einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen und diese Genehmigung bei
Verstößen zu widerrufen. Aus Sicht Idels gehen die vorgesehenen Neuerungen
jedoch nicht weit genug: "Es wird nicht sichergestellt, dass die Mengen an
Tierarzneimitteln insgesamt reduziert werden". Positiv äußerte sich auch die
Bundestierärztekammer: "Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz" - auch wenn
es für die Tiermediziner manche Erschwernisse mit sich bringen werde.
Ausdrücklich befürwortet die Kammer die Erlaubnispflicht für Hausapotheken, aus
denen Mediziner Medikamente direkt an Tierhalter abgeben können. In diesem
Sinne plädierte auch der Pharmakologe Manfred Kietzmann von der Tierärztlichen
Hochschule Hannover für mehr Kontrolle. Es könne nicht angehen, dass
Tiermediziner als eine Art "Arzneimittellieferant" fungierten und dann Bauern
unbeschränkt allein über eine Therapie und damit über den Einsatz von
Medikamenten entscheiden würden. Auf jeden Fall dürften Antibiotika nur sieben
Tage lang abgegeben werden. In der Verbreitung dieser Wirkstoffe im
Öko-Kreislauf und der damit verbundenen Zunahme antibiotikaresistenter
Bakterien sieht Kietzmann ein "Damoklesschwert", das über der Gesundheit der
Menschen schwebe. Für den Deutschen Bauernverband betonte Richard Bröcker,
die missbräuchliche Abgabe von Tierarzneimitteln müsse drastisch reduziert
werden. Allerdings sei zu bezweifeln, ob die ins Auge gefassten
Gesetzesänderungen dieses Ziel erreichen: Die komplizierten Details
berücksichtigten zu wenig die "landwirtschaftliche Praxis.

Weitreichende Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf formulierte Karl-Heinz Simon
vom Bundesverband Praktischer Tierärzte. Die ganz große Mehrheit der Mediziner
handele verantwortungsbewusst, nur wenige Ärzte begingen vorsätzliche
Gesetzesverstöße. Mehr als 50 Prozent der Arzneien würden an Tiere verabreicht,
die nie zu Nahrungsmitteln verarbeitet würden. Der Antibiotikaeinsatz in
Futtermitteln sei in den vergangenen Jahren um über die Hälfte gesunken. Zu
rigide Verbotsregeln, so Simon, provozierten auf der anderen Seite neue
Gesetzesverstöße. Werde einem Tierarzt die Genehmigung zum Betrieb einer
Hausapotheke entzogen, komme dies wegen der Zerstörung der wirtschaftlichen
Basis einer Praxis de facto der Aberkennung der Approbation gleich - und dies
sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Für eine Entschärfung der Kriterien
für die Zuverlässigkeit, die Bedingung für die Erlaubnis zum Führen einer
Hausapotheke ist, setzt sich auch die Bundestierärztekammer entschieden ein.
Prinzipielle Kritik drückte Rainer Schneichel von der Landestierärztekammer
Rheinland-Pfalz aus: Die avisierten Neuregelungen bedeuteten einen "Eingriff
in den Kernbereich der tierärztlichen Tätigkeit".

Hib Nr. 119
Mo, 13. Mai 2002
 



 

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