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AHO Aktuell - 13.05.2002

Die EU zur Schweinepest


Brüssel/Berlin - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit hat die Vorschläge der Europäischen Kommission zur
Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Deutschland, Luxemburg,
Frankreich und Spanien gebilligt. Die Ausfuhr lebender Schweine und
von Samen, Eizellen und Embryonen aus einigen Gegenden im Grenzgebiet
von Frankreich, Deutschland und Luxemburg wird verboten. Die ursprünglich
bis 31. Mai befristeten, bereits geltenden Maßnahmen für Spanien werden
bis zum 30. Juni verlängert. Die Vorschläge werden nun von der Kommission
verabschiedet. Auf der nächsten Sitzung des Ausschusses am 4. und 5.
Juni soll die Lage erneut überprüft werden.

In den vergangenen Monaten sind einzelne Ausbrüche der klassischen
Schweinepest in Schweinemastbetrieben im Grenzgebiet zwischen Deutschland
und Luxemburg aufgetreten, in denen bekannt ist, dass Wildschweine an
dieser Seuche leiden. Entsprechende Einschränkungen sind in diesen
Gebieten bereits in Kraft. Ende April wurde auch in einem Schweine-
mastbetrieb in Cemery-les-Deux (Departement Moselle/Frankreich) der
Ausbruch der Schweinepest bestätigt; ferner wurde im selben Departement
ein an der Seuche erkranktes totes Wíldschwein aufgefunden.

Da sich die Seuche trotz der bereits getroffenen Maßnahmen bei
Wildschweinen weiter verbreitet und wiederholt bei Hausschweinen
aufgetreten ist, hat die Kommission vorgeschlagen, im gesamten
Seuchengebiet noch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest
zu treffen. Die Maßnahmen treten sofort in Kraft und gelten bis 30.
Juni 2002.

Weitere Informationen und Details zu diesem Thema finden
Sie bei AHO.
 



 

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